Im ertsen Quartal 2012 haben fünf Sender gegen Bestimmungen des Jugendmedienschutzes verstoßen. Neben RTL, Tele 5, Anixe und RTL2 hat auch Nickelodern einen Rüffel erhalten.
Im Fall von RTL missfiel der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die um 23.00 Uhr erfolgte Ausstrahlung des Vampirstreifens "Blade", welche ganz oder in wesentlichen Bestandteilen inhaltsgleich mit der indizierten Fassung gewesen sei, teilte die KJM am Montag mit. Der 1998 entstandene Streifen wurde mehrmals von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) geprüft und aufgrund verrohender Szenen wiederholt als jugendgefährdend eingestuft. Indizierte Filme dürfen grundsätzlich nicht gezeigt werden.
Tele 5 fiel mit der Ausstrahlung des Erotik-Thrillers "Heiße Täuschung" in Ungnade, der bereits um 22.15 Uhr zu sehen war. Hier wurde nach Angaben der KJM die Sendezeitgrenze von 23.00 bis 6.00 Uhr nicht eingehalten. Aufgrund der freizügigen Inhalte, der Degradierung der Frau zum Sexobjekt und des vermittelten Bildes von Sexualität und Partnerschaft sei der Film aber nicht für Personen unter 18 Jahren geeignet gewesen, hätte also nicht vor 23.00 Uhr laufen dürfen, führten die Jugendschützer an.
Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige stellte die KJM im Fall von Anixe SD fest. Der Sender platzierte einen Trailer zum Actionfilm "Wer ist Hanna?" dreimal vor 22.00 Uhr und verletzte damit die Sendezeitgrenze für Inhalte ab 16 Jahren zwischen 22 bis 6 Uhr. Ähnlich verlief der Fall bei Nickelodeon. Der Sender zeigte zwischen 20 und 22 Uhr mehrfach einen Trailer, der für Sendungen der Reihe "New Kids" warb, von denen die meisten aus Jugendschutzgründen nicht vor 22 Uhr gesendet werden dürfen.
Zwar fand aus inhaltlicher Sicht keine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren statt, dennoch habe die Ausstrahlung einen Verstoß gegen die Jugendschutz-Bestimmungen dargestellt, da Trailer mit Bewegtbildern für Sendungen, die aus Jugendschutzgründen erst ab 22.00 oder 23.00 Uhr ausgestrahlt werden dürfen, derselben Sendezeitbeschränkung unterleigen, wie die angekündigte Sendung selbst, urteilte die KJM.
Auch bei der von RTL2 gesendeten Reihe ""X-Faktor: Das Unfassbare"" stellte die Kommission eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige fest. Hier wurde erneut die Sendezeitgrenze zwischen 20.00 und 6.00 Uhr nicht eingehalten, da der Sender eine Epiosde im Tagesprogramm ausgestrahlt hatte.
Quelle: digitalfernsehen.de
Im Fall von RTL missfiel der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die um 23.00 Uhr erfolgte Ausstrahlung des Vampirstreifens "Blade", welche ganz oder in wesentlichen Bestandteilen inhaltsgleich mit der indizierten Fassung gewesen sei, teilte die KJM am Montag mit. Der 1998 entstandene Streifen wurde mehrmals von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) geprüft und aufgrund verrohender Szenen wiederholt als jugendgefährdend eingestuft. Indizierte Filme dürfen grundsätzlich nicht gezeigt werden.
Tele 5 fiel mit der Ausstrahlung des Erotik-Thrillers "Heiße Täuschung" in Ungnade, der bereits um 22.15 Uhr zu sehen war. Hier wurde nach Angaben der KJM die Sendezeitgrenze von 23.00 bis 6.00 Uhr nicht eingehalten. Aufgrund der freizügigen Inhalte, der Degradierung der Frau zum Sexobjekt und des vermittelten Bildes von Sexualität und Partnerschaft sei der Film aber nicht für Personen unter 18 Jahren geeignet gewesen, hätte also nicht vor 23.00 Uhr laufen dürfen, führten die Jugendschützer an.
Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige stellte die KJM im Fall von Anixe SD fest. Der Sender platzierte einen Trailer zum Actionfilm "Wer ist Hanna?" dreimal vor 22.00 Uhr und verletzte damit die Sendezeitgrenze für Inhalte ab 16 Jahren zwischen 22 bis 6 Uhr. Ähnlich verlief der Fall bei Nickelodeon. Der Sender zeigte zwischen 20 und 22 Uhr mehrfach einen Trailer, der für Sendungen der Reihe "New Kids" warb, von denen die meisten aus Jugendschutzgründen nicht vor 22 Uhr gesendet werden dürfen.
Zwar fand aus inhaltlicher Sicht keine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren statt, dennoch habe die Ausstrahlung einen Verstoß gegen die Jugendschutz-Bestimmungen dargestellt, da Trailer mit Bewegtbildern für Sendungen, die aus Jugendschutzgründen erst ab 22.00 oder 23.00 Uhr ausgestrahlt werden dürfen, derselben Sendezeitbeschränkung unterleigen, wie die angekündigte Sendung selbst, urteilte die KJM.
Auch bei der von RTL2 gesendeten Reihe ""X-Faktor: Das Unfassbare"" stellte die Kommission eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige fest. Hier wurde erneut die Sendezeitgrenze zwischen 20.00 und 6.00 Uhr nicht eingehalten, da der Sender eine Epiosde im Tagesprogramm ausgestrahlt hatte.
Quelle: digitalfernsehen.de