Aktuell wehrt sich Sky Österreich dagegen, anderen Sendern TV-Kurzberichte über die Europa League zu gestatten. Der Pay-TV-Anbieter besitzt die TV-Rechte an der Fußball-Liga. Nach einem wichtigen EU-Rechtsgutachten sind die Kurzberichte aber legal.
Die TV-Kurzberichterstattung über wichtige Fußballspiele von großem öffentlichen Interesse ist nach Ansicht eines wichtigen EU-Rechtsgutachters legal. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat in einem am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten Rechtsgutachten den höchsten EU-Richtern empfohlen, eine Klage des Bezahlsenders Sky Österreich gegen die Kurzberichte durch andere Fernsehsender abzuweisen.
In Österreich besitzt Sky die Übertragungsrechte für die Europa League. Der Sender wehrt sich dagegen, dass er anderen Sendern den Zugriff auf maximal 90 Sekunden Bildmaterial gestatten muss. Zudem beanstandete er, dass er nur die unmittelbar verbundenen zusätzlichen Kosten ersetzt bekommt - tatsächlich also nichts.
Der Generalanwalt - dem die höchsten EU-Richter meistens, aber nicht immer folgen - räumte ein, dass das Recht auf Kurzberichterstattung in die Eigentumsrechte eingreife. Dies sei jedoch im Interesse der Medienvielfalt und der Informationsfreiheit gerechtfertigt. Auch wenn sowohl das österreichische als auch das deutsche Verfassungsgericht für eine angemessene Vergütung eintreten, so bedeute dies nicht, dass die vom EU-Recht vorgesehene kostenlose Kurzberichterstattung gegen das Recht verstoße.
In Deutschland hatte sich sich nach der Vergabe der TV-Rechte der UEFA Champions League an ARD und ZDF kein Abnehmer für die Europa League gefunden. Zuletzt bekundete ProSiebenSat.1 wieder Interesse an den Fußball-Übertragungen.
Quelle: digitalfernsehen.de
Die TV-Kurzberichterstattung über wichtige Fußballspiele von großem öffentlichen Interesse ist nach Ansicht eines wichtigen EU-Rechtsgutachters legal. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat in einem am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten Rechtsgutachten den höchsten EU-Richtern empfohlen, eine Klage des Bezahlsenders Sky Österreich gegen die Kurzberichte durch andere Fernsehsender abzuweisen.
In Österreich besitzt Sky die Übertragungsrechte für die Europa League. Der Sender wehrt sich dagegen, dass er anderen Sendern den Zugriff auf maximal 90 Sekunden Bildmaterial gestatten muss. Zudem beanstandete er, dass er nur die unmittelbar verbundenen zusätzlichen Kosten ersetzt bekommt - tatsächlich also nichts.
Der Generalanwalt - dem die höchsten EU-Richter meistens, aber nicht immer folgen - räumte ein, dass das Recht auf Kurzberichterstattung in die Eigentumsrechte eingreife. Dies sei jedoch im Interesse der Medienvielfalt und der Informationsfreiheit gerechtfertigt. Auch wenn sowohl das österreichische als auch das deutsche Verfassungsgericht für eine angemessene Vergütung eintreten, so bedeute dies nicht, dass die vom EU-Recht vorgesehene kostenlose Kurzberichterstattung gegen das Recht verstoße.
In Deutschland hatte sich sich nach der Vergabe der TV-Rechte der UEFA Champions League an ARD und ZDF kein Abnehmer für die Europa League gefunden. Zuletzt bekundete ProSiebenSat.1 wieder Interesse an den Fußball-Übertragungen.
Quelle: digitalfernsehen.de