Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 19. Juli 2012 das Fernsehvollprogramm „kabel eins“ der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH für die Dauer von acht Jahren zur bundesweiten Verbreitung genehmigt. Die Genehmigung umfasst auch das Recht, das Programm über Satellit zum Zweck der Einfügung von Fernsehwerbung für Zuschauer in der Schweiz und in Österreich zu verbreiten.
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass der beantragten Zulassung Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen nicht entgegenstehen. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat die Zulassung nach § 20 a des Rundfunkstaatsvertrages erteilt.
Nach Erhalt der neuen Zulassung für die ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH hat die kabel eins Fernsehen GmbH die Rückgabe der aktuellen Genehmigung zugesagt.
Quelle: satnews.de
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass der beantragten Zulassung Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen nicht entgegenstehen. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat die Zulassung nach § 20 a des Rundfunkstaatsvertrages erteilt.
Nach Erhalt der neuen Zulassung für die ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH hat die kabel eins Fernsehen GmbH die Rückgabe der aktuellen Genehmigung zugesagt.
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