Die beiden regionalen Kabelnetzbetreiber NetCologne und wilhelm.tel haben eine Musterklage gegen ARD und ZDF eingereicht. Die Landgerichte in Köln und Hamburg sollen abklären, ob ein Recht auf Einspeisegebühren vorliege, wie der Branchendienst "Kontakter" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet.

NetCologne und wilhelm.tel treten stellvertretend für die 170 in der Deutschen Netzmarketing Gesellschaft (DNMG) organisierten mittelständischen Kabelnetzbetreiber auf und wollen unter anderem abklären ob es rechtens sei, dass ARD und ZDF für die Einspeisung ihrer Programme ins Kabel keine Entgelte an die Kabelgesellschaften entrichteten, obwohl sie für die Verbreitung über andere Verbreitungswege zahlten.

Der zweite Streitpunkt sei die Frage, ob die Öffentlich-Rechtlichen kleine und mittelständische Kabelnetzbetreiber anders behandelten als die drei größten Netzbetrieber Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW.

Quelle: satnews.de