Über den Wechsel von der gerätebezogenen GEZ-Gebühr zur Haushaltsabgabe ab 2013 haben Experten am gestrigen Dienstag auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland in Leipzig diskutiert. Auch der künftige Namen der Gebühreneinzugszentrale wurde im Rahmen der Diskussion enthüllt.

Unter dem Motto "Historischer Umbruch - Von der Gebühr zur Abgabe" wurde unter anderem geklärt, für wen das neue Modell Vor- und Nachteile bringen wird. In der Podiumsdiskussion herrschte im Großen und Ganzen Einigkeit, dass das neue Beitragsmodell ab 2013 zu mehr Gebührengerechtigkeit führen wird. Stärkster Befürworter war dabei Reiner Dickmann, ehemaliges Mitglied und stellvertretender Vorsitzender der KEF, der wohl den besten und tiefsten Einblick in den Prozess zur Durchsetzung des neuen Modells hat.

Kritische Fragen von Moderator Jörg Wagner (RBB) blieben allerdings nicht aus. So wollte er wissen, ob das neue Beitragsmodell nicht den freien Willen einschränke und deshalb verfassungswidrig sei. Hierauf fand Christoph Degenhart vom Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eine passende Antwort. Er vertrat die Meinung, dass der Beitrag zwar vernünftig sei und dass man ihn keinesfalls in Frage stellen brauche. Jedoch seien noch "Nachjustierungen" nötig, beispielsweise wenn es um unverhältnismäßige Mehrfachbelastungen ginge.

Weiterhin sei es bedenklich, dass auch diejenigen zur Kasse gebeten werden, die überhaupt kein Rundfunkgerät besitzen. "Es geht um die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen", so Degenhart. Ferner prognostizierte er, dass es mit Sicherheit Kläger geben werde, die sich durch eine Verfassungsbeschwerde der Zahlungspflicht entziehen wollen. Die Wahrscheinlichkeit Recht zu bekommen, sei laut Degenhart sehr gering, da bereits in vergleichbaren älteren Urteilen immer im Zweifel für die Gebührenpflicht gesprochen wurde.

Marc Jan Eumann, Staatssekretär im Ministerium für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien in Nordrhein-Westfalen und Vorsitzender der SPD-Medienkommission, befürwortete zunächst das neue Beitragsmodell, da es unterm Strich mehr Gerechtigkeit gebe. Auch Peter Weber, Justiziar vom ZDF, begrüßte insgesamt die Änderungen ab 2013 und sprach von einer "höheren Beitragsgerechtigkeit". So würden ganze 90 Prozent des privaten Bereichs weniger oder gleich viel zahlen als bisher.

Anders sieht es jedoch im gewerblichen Bereich aus. Hier würden insbesondere große Unternehmen deutlich stärker finanziell belastet, wie Eumann erläuterte. Nicht zu vergessen seien zudem diejenigen, die bis jetzt nur eine Grundgebühr bezahlen, ab 2013 aber das Dreifache entrichten müssen. Da in der jetzigen Unternehmensbezeichnung das Wort "Gebühren" enthalten ist und ab 2013 deutlich darauf hingewiesen werden soll, dass dann ein "Beitrag" eingezogen wird, wird im Rahmen der Umstellung eine Namensänderung der GEZ bevorstehen.

Hier wurde Eumann konkret und verriet zum Ende der Diskussion, welchen Namen die GEZ künftig erhalten soll. Die Gebühreneinzugszentrale wird ab 2013 "ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice" heißen. Ob man damit einen positiven Imagewandel erzielt und das Unternehmen in ein besseres Licht rückt, mag dahingestellt sein.

Quelle: digitalfernsehen.de