Welche Regeln gelten für das Internetfernsehen? In der Medienpolitik ist das derzeit eine fast unmöglich zu beantwortende Frage, denn angesichts der unübersichtlichen Gesetzeslage besteht noch viel Handlungsbedarf. Auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland hat man in einem Panel dennoch versucht, einen Lösungsansatz zu finden.
Am Dienstag fanden sich beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland in Leipzig Vertreter aus den Bereichen Politik, Recht und Medien in einer Podiumsdiskussion zusammen, um über den Problembereich der Regulierung im Internetfernsehen zu sprechen. Ohne Frage steht man hier vor einer schwierigen Aufgabe, denn wie bereits zu Beginn des Gesprächs von Deutschlandfunk-Moderator Manfred Kloiber erläutert wurde, besteht allein bei den Abgrenzungen der Begriffsbezeichnungen IPTV, Web-TV, VoD und Internet-TV noch keine Einigkeit.
Darüber hinaus steht man vor dem Problem, dass im Internet der rechtliche Rahmen längst nicht endgültig abgesteckt ist. Aus diesem Grund können hier auch keine anerkannten Gesetze aus Rundfunk und Fernsehen greifen. Zwar hatte man anfangs die Möglichkeit einer Selbstregulierung mit ins Gespräch gebracht, die dann allerdings durch Gegenargumente entkräftet wurde. Übereinstimmung gab es aber einstimmig darüber, dass vor allem in den fünf Bereichen Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutz, Verbraucherschutz und Jugendschutz Regulierungsmaßnahmen im Online-TV-Bereich nötig sind.
Im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Fragen kritisierte außerdem Nick Brambring, Geschäftsführer des Internet-TV-Portals Zattoo, konkurrierende Angebote und Apps, die er nicht namentlich nannte. Diese illegalen Plattformen würden eine rechtliche Grenze überschreiten, indem sie beispielsweise private Sender in ihrem Programm anbieten, für die nicht über die erforderliche Sendeerlaubnis vom Rechteinhaber verfügen.
Schlussendlich waren sich die Teilnehmer der Gesprächsrunde darüber einig, dass ein frühzeitiges Handeln angesichts des rasanten Anstiegs und der steigenden Nachfrage nach IPTV & Co. durchaus wichtig ist, auch wenn momentan erst rund 2 Prozent der Deutschen die hybriden Angebote nutzen.
Quelle: digitalfernsehen.de
Am Dienstag fanden sich beim Medientreffpunkt Mitteldeutschland in Leipzig Vertreter aus den Bereichen Politik, Recht und Medien in einer Podiumsdiskussion zusammen, um über den Problembereich der Regulierung im Internetfernsehen zu sprechen. Ohne Frage steht man hier vor einer schwierigen Aufgabe, denn wie bereits zu Beginn des Gesprächs von Deutschlandfunk-Moderator Manfred Kloiber erläutert wurde, besteht allein bei den Abgrenzungen der Begriffsbezeichnungen IPTV, Web-TV, VoD und Internet-TV noch keine Einigkeit.
Darüber hinaus steht man vor dem Problem, dass im Internet der rechtliche Rahmen längst nicht endgültig abgesteckt ist. Aus diesem Grund können hier auch keine anerkannten Gesetze aus Rundfunk und Fernsehen greifen. Zwar hatte man anfangs die Möglichkeit einer Selbstregulierung mit ins Gespräch gebracht, die dann allerdings durch Gegenargumente entkräftet wurde. Übereinstimmung gab es aber einstimmig darüber, dass vor allem in den fünf Bereichen Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutz, Verbraucherschutz und Jugendschutz Regulierungsmaßnahmen im Online-TV-Bereich nötig sind.
Im Zusammenhang mit urheberrechtlichen Fragen kritisierte außerdem Nick Brambring, Geschäftsführer des Internet-TV-Portals Zattoo, konkurrierende Angebote und Apps, die er nicht namentlich nannte. Diese illegalen Plattformen würden eine rechtliche Grenze überschreiten, indem sie beispielsweise private Sender in ihrem Programm anbieten, für die nicht über die erforderliche Sendeerlaubnis vom Rechteinhaber verfügen.
Schlussendlich waren sich die Teilnehmer der Gesprächsrunde darüber einig, dass ein frühzeitiges Handeln angesichts des rasanten Anstiegs und der steigenden Nachfrage nach IPTV & Co. durchaus wichtig ist, auch wenn momentan erst rund 2 Prozent der Deutschen die hybriden Angebote nutzen.
Quelle: digitalfernsehen.de