Nachdem ARD und ZDF ihre Kabelverträge mit den großen Anbietern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW gekündigt haben, hat der Kabelverband FRK noch einmal betont, dass davon die freien Netzbetreiber nicht betroffen sind. Dabei kritisierte der FRK vor allem die davon verursachte Verunsicherung der Kunden.

Wie Heinz-Peter Labonte, Vorsitzender des Fachverbands Rundfunk und Breitbandkommunikation (FRK) in einer Mitteilung vom Mittwoch wiederholt bekräftigte, "gibt es keinerlei Probleme bei der Einspeisung oder Drohungen zur Abschaltung von derzeit empfangbaren öffentlich-rechtlichen Programmen" bei den dem Verband angehörenden mittelständischen unabhängigen Kabelnetzbetreibern.

Zudem verwies er noch einmal auf die vom FRK beim Bundeskartellamt eingereichte Beschwerde, in welcher der Umstand kritisiert wird, dass bisher lediglich die großen Anbieter von ARD und ZDF Einspeiseentgelte erhalten hatten, während kleinere Anbieter leer ausgingen. Da die unabhänigen Betreiber von jeher keine Transportentgelte erhalten hätten, würden diese auch in Zukunft alle bisher eingespeisten Programme von ARd und ZDF verbreiten, hieß es weiter.

"Die aktuelle Diskussion verunsichert unsere Kunden und den Kabelmarkt erheblich", so Labonte. Es könne nicht angehen, dass die unabhängigen Netzbetreiber nach den in ihren Augen jahrelangen Wettbewerbsnachteil nunmehr auch "eine Verunsicherung ihrer von dem Streit über die Fortsetzung dieser wettbewerbsverzerrenden Transportentgelte überhaupt nicht betroffenen eigenen Kundschaft erleiden müssen".

Am Montag hatten ARD und ZDF wie erwartet ihre Kabel-Verträge mit Kabel Deutschland, Kabel BW und Unitymedia zum Jahresende gekündigt. Im Vorfeld der Entscheidung hatten sowohl die Sendeanstalten als auch die kleineren Kabelnetzbetreiber den ungerechten Charakter der Einspeisegebühren kritisiert, da diese lediglich an die drei größten Kabelnetzbetreiber gezahlt würden. Aus diesem Grund sehen die kleineren Betreiber den Vorstoß der Öffentlich-Rechtlichen als gerecht an, denn damit "würde die Ungleichbehandlung zwischen großen Kabelnetzbetreibern und der Gruppe der mittelgroßen bis kleinen Kabelnetzbetreiber aufgehoben werden".

Quelle: digitalfernsehen.de