Die Verbraucherschützer haben einen juristischen Erfolg gegen Sky Österreich erzielt. Ein Gericht stufte nun gleich 21 Klauseln in den Verträgen mit Kunden als unwirksam ein. Unter anderem geht es um die Bindefrist nach Vertragsänderungen

Die Arbeiterkammer Tirol hat einen juristischen Erfolg gegen Sky Österreich erzielt. Der Bezahlanbieter verstößt nach einem Urteil des Handelsgerichts Wien mit 21 Klauseln in den Verträgen mit Kunden gegen geltendes Recht. Unter anderem geht es um Verstöße gegen das Datenschutzgesetz, zudem seien auch die von Sky erhobenen Extra-Kosten für die Papierrechnung oder die neue 12-monatige Bindefrist bei einem Wechsel oder einer Verkleinerung des Abonnements nicht rechtens.

Ursprünglich hatte die Arbeiterkammer Tirol außergerichtlich eine Unterlassungserklärung gefordert, die Sky allerdings nicht abgeben wollte. Erst dadurch sei das langwierige Gerichtsverfahren überhaupt erst notwendig geworden. Die Verbraucherschützer hatten ursprünglich sogar 26 Klauseln als rechtswidrig eingestuft. Aus diesem Grund wird man gegen das Urteil auch Berufung einlegen.

Quelle: dwdl.de