Nachdem mit der Bestätigung durch die Medienbehörde KommAustria der Gebührenerhöhung des ORF nichts mehr im Weg steht, meldete sich der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) erneut zu Wort und fordert nun Werbeeinschränkungen für den ORF.
Österreich: Privatsender fordern Werbeeinschränkungen für ORF ORF2-5_teaser_top
Die Gebührenerhöhung habe eine direkte Benachteiligung des privaten Mediensektors zur Folge und damit eine stark wettbewerbsverzerrende Wirkung, beschwerte sich der VÖP in einer Pressemitteilung vom Donnerstag. Aus ordnungspolitischer Sicht müsse daher ein Ausgleich geschaffen werden, indem die Finanzierung des ORF aus Werbeerlösen entsprechend reduziert wird.

Der VÖP fordere daher Österreichs Medienpolitik dazu auf, mit passenden Maßnahmen dafür zu sorgen, die Vermarktungsmöglichkeiten des ORF stark einzuschränken. Dabei soll sich der ORF einem Totalverbot von Produktplatzierungen beugen, da diese nicht mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag in Einklang zu bringen seien, so der VÖP weiter. Dessen Forderungskatalog umfasst auch eine schrittweise Reduktion der klassischen Werbung beim ORF.

Der VÖP-Vorsitzende Klaus Schweighofer sieht nun dringenden Handlungsbedarf. Ihm zufolge sei der ORF ein fast gänzlich kommerziell orientierter Medienkonzern, denn die Programmierung werde immer unterhaltungslastiger, womit der öffentlich-rechtliche Auftrag aus dem Fokus rücke. "Doch gerade dieser ist es, der die Legitimation für die Einhebung von fast 600 Millionen Euro an Gebühren darstellt. Diese staatlichen Subventionen behindern die Entwicklung eines vielfältigen und gleichberechtigten dualen Rundfunkmarkts nachhaltig", empörte sich Schweighofer.

Die Medienbehörde KommAustria hatte nach dreimonatiger Prüfung geurteilt, dass die vom ORF-Stiftungsrat beschlossene Anhebung des Programmentgelts um rund sieben Prozent nicht gegen das ORF-Gesetz verstoße. Damit steht der Gebührenerhöhung nichts mehr im Weg.

Vor der Ankündigung des Prüfungsergebnisses hatte der VÖP bereits öffentlich Einspruch erhoben und forderte eine Verfahrensbeteiligung ihrer Mitglieder. Dies lehnte die KommAustria ab, da die Forderung einer rechtlichen Grundlage entbehre.

Quelle: digitalfernsehen.de