Der Gründer des Online-Dienstes Megaupload hat nach Meinung seiner Anwälte keine Urheberrechtsverletzungen zu verantworten, da sein Unternehmen nur im Ausland operiere und somit amerikanisches Recht nicht greife. Daher soll die Klage gegen Schmitz und Megaupload fallen gelassen werden.
Wie die Anwälte von Kim Schmitz erklärten, hätte die USA keine rechltiche Handhabe in dem Fall, da die verwendeten Server in Hongkong stünden, berichtete das Internetportal "Cnet" am Mittwoch. Weder verfüge Megaupload aktuell über eine Niederlassung in den USA, noch hätte es früher ein Büro in den Vereinigten Staaten gegeben, wurden die Rechtsvertreter zitiert. Daher könne die USA kein Strafurteil gegen Schmitz erlassen.
Zwar sei die diesbezügliche Gesetzeslage in Fällen, welche in den USA ansässige Firmen involvieren, klar. Aber im Fall von nur im Ausland operierenden Unternehmen, ohne jegliche Niederlassung in den USA, herrsche keine genaue rechtliche Festschreibung. Somit könne auch das amerikanische Rechtssystem nicht greifen. Bei Megauplaod konnten Nutzer Dateien auf Internet-Server hochladen und für andere bereitstellen. Die Plattform wurde nicht nur für urheberrechtlich geschützte Daten, sondern auch für andere digitale Inhalte genutzt.
Quelle: digitalfernsehen.de
Wie die Anwälte von Kim Schmitz erklärten, hätte die USA keine rechltiche Handhabe in dem Fall, da die verwendeten Server in Hongkong stünden, berichtete das Internetportal "Cnet" am Mittwoch. Weder verfüge Megaupload aktuell über eine Niederlassung in den USA, noch hätte es früher ein Büro in den Vereinigten Staaten gegeben, wurden die Rechtsvertreter zitiert. Daher könne die USA kein Strafurteil gegen Schmitz erlassen.
Zwar sei die diesbezügliche Gesetzeslage in Fällen, welche in den USA ansässige Firmen involvieren, klar. Aber im Fall von nur im Ausland operierenden Unternehmen, ohne jegliche Niederlassung in den USA, herrsche keine genaue rechtliche Festschreibung. Somit könne auch das amerikanische Rechtssystem nicht greifen. Bei Megauplaod konnten Nutzer Dateien auf Internet-Server hochladen und für andere bereitstellen. Die Plattform wurde nicht nur für urheberrechtlich geschützte Daten, sondern auch für andere digitale Inhalte genutzt.
Quelle: digitalfernsehen.de