ZDF-Sprecher Alexander Stock widerspricht dem Vorstandsvorsitzenden von Kabel Deutschland (KDG) Adrian von Hammerstein. Dieser hatte in der FAZ vom 31. Juli erklärt, dass ZDF und ARD für die Verbreitung ihrer Programme wie bisher ein Einspeiseentgelt bezahlen müssten. Zugleich kündigte der KDG-Chef an, diese Position vor Gericht durchsetzen zu wollen.
Stock: "Es ist nicht länger vertretbar, dass Unternehmen, die mit der Verbreitung der Programminhalte des ZDF ein gutes Geschäft machen, zusätzliche Einnahmen aus den Rundfunkgebühren erzielen. Unsere Position ist gut begründet. Wir sehen daher einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen. Unabhängig davon ist das ZDF weiter offen für Gespräche."
Das ZDF ist rundfunkrechtlich verpflichtet, wirtschaftlich und sparsam zu haushalten. Das wird regelmäßig - unter anderem von der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) und von Landesrechnungshöfen - untersucht. Alle Ausgaben werden deshalb regelmäßig daraufhin überprüft, ob sie sachlich begründet und gerechtfertigt sind. Stock: "Die frühere Begründung der Einspeiseentgelte existiert nicht mehr. Wir haben die Kabelunternehmen bereits beim Abschluss der jetzt gekündigten Verträge im Jahr 2008 darauf hingewiesen, dass die Einspeiseentgelte daher auf Dauer nicht weiter gezahlt werden können."
Die Digitalisierung hat das Geschäftsmodell der Kabelunternehmen grundlegend verändert. Sie agieren heute wirtschaftlich erfolgreich im Wettbewerb mit anderen Telekommunikationsunternehmen, indem sie Angebotspakete wie Pay-TV, Free-TV, Hörfunk, Internet, Video on Demand und Telefonie vermarkten. Die Einstellung der Zahlung von Einspeisevergütungen an einige große Kabelnetzbetreiber schafft gleiche Bedingungen in der Kabelbranche und darüber hinaus im Wettbewerb zwischen Kabelnetzbetreibern und IPTV-Anbietern.
Die Kabeleinspeisung ist auch nicht mit der Verbreitung über Satellit und Antenne (DVB-T) vergleichbar. Satelliten- beziehungsweise Sendernetzbetreiber haben im Gegensatz zu den Kabelunternehmen keine Endkundenbeziehungen. Sie vermieten vielmehr Übertragungskapazität für die originäre Sendung von Rundfunkprogrammen. Für die Zuschauer sind diese Verbreitungswege kostenlos.
Die Erstverbreitung über Satellit und Antenne schafft überhaupt erst die Voraussetzung dafür, dass Kabelnetzbetreiber das Sendesignal empfangen und im Rahmen ihrer Geschäftsmodelle verwerten können. Die Kabelverbreitung ist eine Weitersendung, für die eine gesetzliche 'must carry'-Regel für öffentlich-rechtliche Programme gilt. Die Sendesignale des ZDF werden dafür kostenlos bereitgestellt. Fast überall auf der Welt ist es üblich, dass Kabelunternehmen für die Programme, die sie vermarkten, selbst zahlen müssen. Die besondere Situation in Deutschland hatte ihre Begründung in der subventionierten Verkabelungspolitik der 80er und 90er Jahre.
Quelle: satnews.de
Stock: "Es ist nicht länger vertretbar, dass Unternehmen, die mit der Verbreitung der Programminhalte des ZDF ein gutes Geschäft machen, zusätzliche Einnahmen aus den Rundfunkgebühren erzielen. Unsere Position ist gut begründet. Wir sehen daher einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen. Unabhängig davon ist das ZDF weiter offen für Gespräche."
Das ZDF ist rundfunkrechtlich verpflichtet, wirtschaftlich und sparsam zu haushalten. Das wird regelmäßig - unter anderem von der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) und von Landesrechnungshöfen - untersucht. Alle Ausgaben werden deshalb regelmäßig daraufhin überprüft, ob sie sachlich begründet und gerechtfertigt sind. Stock: "Die frühere Begründung der Einspeiseentgelte existiert nicht mehr. Wir haben die Kabelunternehmen bereits beim Abschluss der jetzt gekündigten Verträge im Jahr 2008 darauf hingewiesen, dass die Einspeiseentgelte daher auf Dauer nicht weiter gezahlt werden können."
Die Digitalisierung hat das Geschäftsmodell der Kabelunternehmen grundlegend verändert. Sie agieren heute wirtschaftlich erfolgreich im Wettbewerb mit anderen Telekommunikationsunternehmen, indem sie Angebotspakete wie Pay-TV, Free-TV, Hörfunk, Internet, Video on Demand und Telefonie vermarkten. Die Einstellung der Zahlung von Einspeisevergütungen an einige große Kabelnetzbetreiber schafft gleiche Bedingungen in der Kabelbranche und darüber hinaus im Wettbewerb zwischen Kabelnetzbetreibern und IPTV-Anbietern.
Die Kabeleinspeisung ist auch nicht mit der Verbreitung über Satellit und Antenne (DVB-T) vergleichbar. Satelliten- beziehungsweise Sendernetzbetreiber haben im Gegensatz zu den Kabelunternehmen keine Endkundenbeziehungen. Sie vermieten vielmehr Übertragungskapazität für die originäre Sendung von Rundfunkprogrammen. Für die Zuschauer sind diese Verbreitungswege kostenlos.
Die Erstverbreitung über Satellit und Antenne schafft überhaupt erst die Voraussetzung dafür, dass Kabelnetzbetreiber das Sendesignal empfangen und im Rahmen ihrer Geschäftsmodelle verwerten können. Die Kabelverbreitung ist eine Weitersendung, für die eine gesetzliche 'must carry'-Regel für öffentlich-rechtliche Programme gilt. Die Sendesignale des ZDF werden dafür kostenlos bereitgestellt. Fast überall auf der Welt ist es üblich, dass Kabelunternehmen für die Programme, die sie vermarkten, selbst zahlen müssen. Die besondere Situation in Deutschland hatte ihre Begründung in der subventionierten Verkabelungspolitik der 80er und 90er Jahre.
Quelle: satnews.de