Nachdem ARD und ZDF Ende Juni ihre noch bis Ende 2012 laufenden Verträge mit den drei großen Kabelnetzbetreibern gekündigt haben, geht Kabel Deutschland nun in die Offensive und zieht die beiden öffentlich-rechtlichen Rundunkanstalten vor Gericht.
"Wir sind davon überzeugt, die richtigen Argumente auf unserer Seite zu haben und sind entschlossen, unsere Position, auch im Interesse unserer Kunden, vor Gericht durchzusetzen", kündigte Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Dienstagsausgabe) an. Damit eröffnet der Kabelnetzbetreiber die nächste Runde im Streit um die Kabeleinspeisegebühren, die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ab 2013 nicht mehr zahlen wollen. Diese belaufen sich derzeit auf insgesamt etwa 60 Millionen Euro im Jahr.
Grundlage für die von Kabel Deutschland vertretenen Haltung ist ein von den an der Universität Hamburg tätigen Medienwissenschaftlern Hans-Heinrich Trute und Roland Broemel im Auftrag des Kabelnetzbetreibers erstelltes Gutachten, das zu dem Ergebnis kommt, dass ARD und ZDF weiterhin dazu verpflichtet seien, die Gebühren zu bezahlen.
Denn da die gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten eine flächendeckende Verbreitung ihrer Programme gewährleisten müssen und die Kabeleinspeisung dafür ein wesentlicher Bestandteil ist, "sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten verfassungsrechtlich derzeit zur Kabeleinspeisung verpflichtet", zitierte das Blatt aus dem Gutachten. Zur Erfüllung dieser Pflicht treffe sie ein "zivilrechtlicher Kontrahierungszwang". Man sei zwar verpflichtet die Programme zu verbreiten, aber nicht kostenlos, betonte Kabel Deutschland Mitte Juni und kündigte bereits rechtliche Schritte an.
Daher will Kabel Deutschland die Klage auch vor einem Zivilgericht einreichen, immerhin geht es nach Ansicht des Kabelnetzbetreibers um die Einhaltung eines Leistungsvertrages. "Es kann nicht sein, dass sich ARD und ZDF für 50 Prozent ihrer Gebührenzahler, nämlich für die Kabelkunden, einer partnerschaftlichen Lösung im Streit um die Einspeisegebühren verweigern", fügte von Hammerstein hinzu und betonte nochmals, dass man von Seiten Kabel Deutschlands Gesprächsbereitschaft klar signalisiert habe.
Der Gebührenstreit zwischen den drei großen Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten war Ende Juni eskaliert, als ARD und ZDF ihre bis Ende 2012 laufenden Kabel-Verträge gekündigt haben. ZDF-Intendant Thomas Bellut bezeichnete die Einspeisegebühr als "historisch überholt" und fügte hinzu, dass man es nicht mehr rechtfertigen könne, "dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen." Mit der Kündigung der Verträge wolle man dem nun ein Ende setzen.
MDR-Intendantin Karola Wille, die die Kündigung der ARD-Verträge bekannt gab, argumentierte ähnlich und erklärte, dass eine solche "Alimentierung aus den Gebührentöpfen der Rundfunkanstalten [...] nicht mehr marktgerecht" sei. Die Kabelnetzbetreiber sprachen daraufhin die Drohung aus, die Programme von ARD und ZDF nicht mehr verbreiten zu wollen.
Quelle: digitalfernsehen.de
"Wir sind davon überzeugt, die richtigen Argumente auf unserer Seite zu haben und sind entschlossen, unsere Position, auch im Interesse unserer Kunden, vor Gericht durchzusetzen", kündigte Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Dienstagsausgabe) an. Damit eröffnet der Kabelnetzbetreiber die nächste Runde im Streit um die Kabeleinspeisegebühren, die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ab 2013 nicht mehr zahlen wollen. Diese belaufen sich derzeit auf insgesamt etwa 60 Millionen Euro im Jahr.
Grundlage für die von Kabel Deutschland vertretenen Haltung ist ein von den an der Universität Hamburg tätigen Medienwissenschaftlern Hans-Heinrich Trute und Roland Broemel im Auftrag des Kabelnetzbetreibers erstelltes Gutachten, das zu dem Ergebnis kommt, dass ARD und ZDF weiterhin dazu verpflichtet seien, die Gebühren zu bezahlen.
Denn da die gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten eine flächendeckende Verbreitung ihrer Programme gewährleisten müssen und die Kabeleinspeisung dafür ein wesentlicher Bestandteil ist, "sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten verfassungsrechtlich derzeit zur Kabeleinspeisung verpflichtet", zitierte das Blatt aus dem Gutachten. Zur Erfüllung dieser Pflicht treffe sie ein "zivilrechtlicher Kontrahierungszwang". Man sei zwar verpflichtet die Programme zu verbreiten, aber nicht kostenlos, betonte Kabel Deutschland Mitte Juni und kündigte bereits rechtliche Schritte an.
Daher will Kabel Deutschland die Klage auch vor einem Zivilgericht einreichen, immerhin geht es nach Ansicht des Kabelnetzbetreibers um die Einhaltung eines Leistungsvertrages. "Es kann nicht sein, dass sich ARD und ZDF für 50 Prozent ihrer Gebührenzahler, nämlich für die Kabelkunden, einer partnerschaftlichen Lösung im Streit um die Einspeisegebühren verweigern", fügte von Hammerstein hinzu und betonte nochmals, dass man von Seiten Kabel Deutschlands Gesprächsbereitschaft klar signalisiert habe.
Der Gebührenstreit zwischen den drei großen Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten war Ende Juni eskaliert, als ARD und ZDF ihre bis Ende 2012 laufenden Kabel-Verträge gekündigt haben. ZDF-Intendant Thomas Bellut bezeichnete die Einspeisegebühr als "historisch überholt" und fügte hinzu, dass man es nicht mehr rechtfertigen könne, "dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen." Mit der Kündigung der Verträge wolle man dem nun ein Ende setzen.
MDR-Intendantin Karola Wille, die die Kündigung der ARD-Verträge bekannt gab, argumentierte ähnlich und erklärte, dass eine solche "Alimentierung aus den Gebührentöpfen der Rundfunkanstalten [...] nicht mehr marktgerecht" sei. Die Kabelnetzbetreiber sprachen daraufhin die Drohung aus, die Programme von ARD und ZDF nicht mehr verbreiten zu wollen.
Quelle: digitalfernsehen.de