Das Landgericht München hat entschieden, dass der Betrieb öffentlicher Wlan-Netzwerke auch dann zulässig ist, wenn die Nutzer vom Betreiber nicht identifiziert werden können. Der Fall kam laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" bereits im Januar vor Gericht, weil ein Unternehmen gegen einen Wettbewerber geklagt hatte. Dieses hatte im Münchner Literaturhaus, einem Münchner Hotel und einer Gaststätte ein Wlan-Netzwerk angeboten, das ohne vorherige Registrierung zugänglich war.
Das klagende Unternehmen sah darin eine Wettbewerbsverzerrung. Es wollte erreichen, dass der Mitbewerber künftig kein öffentliches und anonymes Netzwerk mehr betreiben können sollte, ohne die Namen und Adresse der Nutzer zu speichern.
Quelle: satnews.de
Das klagende Unternehmen sah darin eine Wettbewerbsverzerrung. Es wollte erreichen, dass der Mitbewerber künftig kein öffentliches und anonymes Netzwerk mehr betreiben können sollte, ohne die Namen und Adresse der Nutzer zu speichern.
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