Der Streit um die Höhe der Pauschalvergütung für Set-Top-Boxen mit Recording-Funktion, sogenannte PVR-Receiver, geht in die nächste Runde. Nachdem sich Hersteller und Urheber nicht über eine Abgabe für PVR-Geräte einigen konnten, wurden auch die Gespräche über PVR-ready-Boxen ergebnislos abgebrochen. Es droht erneut ein Rechtsstreit.
Über die Auseinandersetzung zwischen dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) und der bei der Gema angesiedelten Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) wird das Oberlandesgericht München eine Entscheidung fällen. Hierbei geht es um die Höhe der Urheberrechtsabgabe für Set-Top-Boxen mit eingebauten Festplatten (PVR-Boxen). ZVEI und ZPÜ streiten bereits seit Jahren über die Höhe der Abgabe. Sobald die Richter das für nächstes Jahr erwartete Urteil gefällt haben, dürfen sie sich auf einen neuen Prozess einstellen, denn ZVEI und ZPÜ können sich auch nicht über die Abgabe für PVR-ready-Boxen (Receiver mit Anschlussmöglichkeit für externe Festplatten) einigen.
Für die Hersteller haben diese Streitigkeiten zur Konsequenz, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Tarifveröffentlichungen der ZPÜ nicht bindend sind. Konkret heißt das, dass jeder Hersteller das zahlt, was er meint zahlen zu müssen oder eben gar nichts an die ZPÜ abführt. "Dadurch ist der Wettbewerb teilweise extrem verzerrt und das ist, gelinde gesagt, kein guter Rahmen für solides wirtschaftliches Handeln", erklärt Christoph Hoefler, Geschäftsführer von Smart Electronic. Die Hersteller ärgern sich insbesondere über die aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbaren, überhöhten Forderungen der ZPÜ. "Es kann nicht sein, dass die ZPÜ bei Einsteigerreceivern mehr als ein Drittel des Gerätepreises ausmacht", verschafft Triax-Geschäftsführer Matthias Dienst seinem Ärger Luft, "das ist wirtschaftlicher Nonsens."
Doch nicht nur die Hersteller bekommen die Auswirkungen des Streits um die Pauschalvergütungssätze zu spüren. Zum einen werden Geräte mit Aufnahmemöglichkeiten teurer, da seriös wirtschaftende Hersteller Rücklagen für etwaige ZPÜ-Forderungen bilden müssen. Zum anderen verschwinden Set-Top-Boxen mit PVR-ready-Funktion zusehends aus dem Einstiegssegment. "In vielen anderen europäischen Ländern bieten wir Receiver in diesem Preissegment mit PVR-Funktion an" erklärt Martin Kogler, Sales Director bei Strong, "in Deutschland jedoch sind sie nur zu einem höheren Preis erhältlich." Andere Hersteller nehmen wegen der unklaren Vergütungssituation schlichtweg ihre Modelle mit PVR-ready-Funktion aus dem Portfolio, wodruch der Verbraucher, will er eine Set-Top-Box mit Aufnahmefunktion, mehr Geld auf den Tisch legen muss.
Quelle: digitalfernsehen.de
Über die Auseinandersetzung zwischen dem Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) und der bei der Gema angesiedelten Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) wird das Oberlandesgericht München eine Entscheidung fällen. Hierbei geht es um die Höhe der Urheberrechtsabgabe für Set-Top-Boxen mit eingebauten Festplatten (PVR-Boxen). ZVEI und ZPÜ streiten bereits seit Jahren über die Höhe der Abgabe. Sobald die Richter das für nächstes Jahr erwartete Urteil gefällt haben, dürfen sie sich auf einen neuen Prozess einstellen, denn ZVEI und ZPÜ können sich auch nicht über die Abgabe für PVR-ready-Boxen (Receiver mit Anschlussmöglichkeit für externe Festplatten) einigen.
Für die Hersteller haben diese Streitigkeiten zur Konsequenz, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Tarifveröffentlichungen der ZPÜ nicht bindend sind. Konkret heißt das, dass jeder Hersteller das zahlt, was er meint zahlen zu müssen oder eben gar nichts an die ZPÜ abführt. "Dadurch ist der Wettbewerb teilweise extrem verzerrt und das ist, gelinde gesagt, kein guter Rahmen für solides wirtschaftliches Handeln", erklärt Christoph Hoefler, Geschäftsführer von Smart Electronic. Die Hersteller ärgern sich insbesondere über die aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbaren, überhöhten Forderungen der ZPÜ. "Es kann nicht sein, dass die ZPÜ bei Einsteigerreceivern mehr als ein Drittel des Gerätepreises ausmacht", verschafft Triax-Geschäftsführer Matthias Dienst seinem Ärger Luft, "das ist wirtschaftlicher Nonsens."
Doch nicht nur die Hersteller bekommen die Auswirkungen des Streits um die Pauschalvergütungssätze zu spüren. Zum einen werden Geräte mit Aufnahmemöglichkeiten teurer, da seriös wirtschaftende Hersteller Rücklagen für etwaige ZPÜ-Forderungen bilden müssen. Zum anderen verschwinden Set-Top-Boxen mit PVR-ready-Funktion zusehends aus dem Einstiegssegment. "In vielen anderen europäischen Ländern bieten wir Receiver in diesem Preissegment mit PVR-Funktion an" erklärt Martin Kogler, Sales Director bei Strong, "in Deutschland jedoch sind sie nur zu einem höheren Preis erhältlich." Andere Hersteller nehmen wegen der unklaren Vergütungssituation schlichtweg ihre Modelle mit PVR-ready-Funktion aus dem Portfolio, wodruch der Verbraucher, will er eine Set-Top-Box mit Aufnahmefunktion, mehr Geld auf den Tisch legen muss.
Quelle: digitalfernsehen.de