Ein Jurist aus Passau will das neue Finanzierungsmodell für ARD und ZDF kippen. Die ab 2013 geplante Haushaltspauschale verstoße gegen den Gleicheitsgrundsatz des Grundgesetzes und stelle eine ungerechtfertigte Pauschalisierung dar.
Ein Bayer will das neue Finanzierungsmodell von ARD und ZDF kippen. Mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München will der Passauer Jurist Ermano Geuer die Neuregelung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stoppen. Demnach sollen ab 1. Januar 2013 alle Haushalte und Betriebe eine Abgabe zahlen, unabhängig davon, ob sie überhaupt Fernseher, Radios oder internetfähige Computer und Smartphones besitzen. Damit soll die bisher gerätebezogene Gebühr abgelöst werden.
Das verletze den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung, es handele sich um eine sachlich ungerechtfertigte Pauschalierung, argumentiert der Kläger, der wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Passau ist. Die bundesweiten Folgen bei einem eventuellen Erfolg der Klage sind noch nicht zu übersehen.
Quelle: digitalfernsehen.de
Ein Bayer will das neue Finanzierungsmodell von ARD und ZDF kippen. Mit einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München will der Passauer Jurist Ermano Geuer die Neuregelung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stoppen. Demnach sollen ab 1. Januar 2013 alle Haushalte und Betriebe eine Abgabe zahlen, unabhängig davon, ob sie überhaupt Fernseher, Radios oder internetfähige Computer und Smartphones besitzen. Damit soll die bisher gerätebezogene Gebühr abgelöst werden.
Das verletze den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung, es handele sich um eine sachlich ungerechtfertigte Pauschalierung, argumentiert der Kläger, der wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht der Universität Passau ist. Die bundesweiten Folgen bei einem eventuellen Erfolg der Klage sind noch nicht zu übersehen.
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