Die Kritik am Programm des Kölner Privatsenders hat eine neue Dimension erreicht. Um seinem Ärger Ausdruck zu verleihen, verkaufte Fernsehkritikers Holger Kreymeier Protest-T-Shirts mit dem Aufdruck "Scheiß RTL". Der Sender geht nun gerichtlich gegen die Shirts vor.
Kritik am Programm des Kölner Privatsenders dürfte man bei RTL mittlerweile gewohnt sein. Doch die Protest-Aktion des Fernsehkritikers Holger Kreymeier ging noch einen Schritt weiter: Der Kritiker verkaufte T-Shirts mit einem abgeänderten Firmenslogan des Senders, auf denen statt "Mein RTL" der Spruch "Scheiß RTL" prangte. Zu viel für den Kölner TV-Sender. Daher geht RTL nun gerichtlich gegen den Initiatior der T-Shirts vor, wie die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" am Mittwochabend auf ihrem Onlineportal berichtete.
Der Privatsender sieht in der Aktion Kreymeiers keinen Protest, sondern in erster Linie eine Verletzung seiner Markenrechte. Darauf verwies auch der vorsitzende Richter des Kölner Landgerichts: "Der Gesetzgeber hat gesagt, dass bekannte Marken nicht so verwendet werden dürfen, dass der Ruf Schaden nimmt", zitierte das Blatt Richter Heinz-Georg Schwitanski. Ob dies bei den T-Shirts der Fall sei, könne jeder selbst beurteilen, doch der Schriftzug sei gezielt herabsetzend formuliert, so der Vorsitzende.
Der Fernsehkritiker selbst sieht in seiner Aktion nur eine satirische Verballhornung des Firmenslogans, keine illegale Handlung. Als führender TV-Sender trage RTL eine große Verantwortung doch der Sender würde regelmäßig Menschen vorführen, so Kreymeier. "Das Protest-Shirt war überfällig", sagte er, RTL dürfe jetzt nicht die beleidigte Leberwurst spielen. Insgesamt ließ er zwei verschiedene Versionen des Kleidungsstücks drucken: Eine mit dem farbigen RTL-Schriftzug und eine mit drei Mülltonnen. Über beiden Varianten prangte der Schriftzug "Scheiß".
Den Verkauf beider Shirts hat der Sender bereits mit einer Einstweiligen Verfügung gestoppt. Das Landgericht soll nun ein grundsätzliche Entscheidung fällen, ob die Protestaktion legal ist oder nicht. Kreymeier glaubt derweil nicht an einen positiven Ausgang des Verfahrens, da der Richter nicht den Eindruck erwecke, als wolle er der Argumentation des Kritikers folgen. Das Urteil wird am 25. September erwartet.
Quelle: digitalfernsehen.de
Kritik am Programm des Kölner Privatsenders dürfte man bei RTL mittlerweile gewohnt sein. Doch die Protest-Aktion des Fernsehkritikers Holger Kreymeier ging noch einen Schritt weiter: Der Kritiker verkaufte T-Shirts mit einem abgeänderten Firmenslogan des Senders, auf denen statt "Mein RTL" der Spruch "Scheiß RTL" prangte. Zu viel für den Kölner TV-Sender. Daher geht RTL nun gerichtlich gegen den Initiatior der T-Shirts vor, wie die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" am Mittwochabend auf ihrem Onlineportal berichtete.
Der Privatsender sieht in der Aktion Kreymeiers keinen Protest, sondern in erster Linie eine Verletzung seiner Markenrechte. Darauf verwies auch der vorsitzende Richter des Kölner Landgerichts: "Der Gesetzgeber hat gesagt, dass bekannte Marken nicht so verwendet werden dürfen, dass der Ruf Schaden nimmt", zitierte das Blatt Richter Heinz-Georg Schwitanski. Ob dies bei den T-Shirts der Fall sei, könne jeder selbst beurteilen, doch der Schriftzug sei gezielt herabsetzend formuliert, so der Vorsitzende.
Der Fernsehkritiker selbst sieht in seiner Aktion nur eine satirische Verballhornung des Firmenslogans, keine illegale Handlung. Als führender TV-Sender trage RTL eine große Verantwortung doch der Sender würde regelmäßig Menschen vorführen, so Kreymeier. "Das Protest-Shirt war überfällig", sagte er, RTL dürfe jetzt nicht die beleidigte Leberwurst spielen. Insgesamt ließ er zwei verschiedene Versionen des Kleidungsstücks drucken: Eine mit dem farbigen RTL-Schriftzug und eine mit drei Mülltonnen. Über beiden Varianten prangte der Schriftzug "Scheiß".
Den Verkauf beider Shirts hat der Sender bereits mit einer Einstweiligen Verfügung gestoppt. Das Landgericht soll nun ein grundsätzliche Entscheidung fällen, ob die Protestaktion legal ist oder nicht. Kreymeier glaubt derweil nicht an einen positiven Ausgang des Verfahrens, da der Richter nicht den Eindruck erwecke, als wolle er der Argumentation des Kritikers folgen. Das Urteil wird am 25. September erwartet.
Quelle: digitalfernsehen.de