Bereits im Dezember sorgte die Axxaro GmbH mit Sitz in Neuenkirchen für Unmut in der
Linux-Szene. Der Distributor der Coolstream-Receiverserie hatte sich die
Namensrechte an Neutrino HD gesichert und mahnte fortan Händler ab, die
Boxen mit dem alternativen Betriebsystem anboten.

Inzwischen wurde bekannt, dass sich das Unternehmen auch die Namensrechte an
Neutrino gesichert hat. In der Linux-Szene herrscht eine Mischung aus
Empörung und Wut. Kein Wunder, schließlich wurde das
Linux-Betriebssystem Neutrino Anfang dieses Jahrhunderts von pfiffigen
Programmierern für die d-box 2 entwickelt. Die Besonderheit: Diese
Programmierer schufen Neutrino in ihrer Freizeit und stellten die
Software kostenlos allen Nutzern zur Verfügung.

Auch Axxaro mit der Marke Coolstream bedient sich der beliebten
Software. Dies stellte auch kein Problem für die Hobbybastler dar. Dass
man sich nun aber die Namensrechte an dem Produkt sichert, um diese
eventuell sogar juristisch geltend machen zu können, erzürnt viele der
Hobbyprogrammierer. In einer Umfrage im Tuxbox-Board, das Neutrino in
der Vergangenheit maßgeblich mit entwickelt hat, zeigt die eindeutige
Meinung der Nutzer. Über 83 Prozent der Hobbyprogrammierer kritisieren
die Markeneintragung.

Axxaro selbst war gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de trotz mehrfacher
Nachfragen nicht zur Abgabe einer Stellungnahme bereit. Damit bleibt
offen, welche Motivation das Unternehmen verfolgt. Es bleibt zu hoffen,
dass durch entsprechende Aktionen das beliebte Alternativbetriebssystem
nicht über kurz oder lang zerstört wird.

Bereits im Dezember hatte DIGITALFERNSEHEN.de berichtet, dass eine
Essener Rechtsanwaltskanzlei derzeit Händler abmahnt, welche die Marke
"Neutrino HD" in ihren Online-Shops außerhalb der
Coolstream-Receiverfamilie nutzen. Im konkreten Fall wurden dabei
Händler angeschrieben, welche die neue AZBox Me vom portugiesischen
Hersteller Opensat mit besagtem Betriebssystem bewerben.

Im Auftrag der Mandantin, der Axxaro GmbH aus Neuenkirchen, die sich
die Wort- und Bildmarkenrechte an "Neutrino HD" gesichert hat, wurden
besagte Händler von der Kanzlei aufgefordert, die Markenrechte
einzuhalten und entsprechende Einträge im Shop zu löschen, eine
Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen vierstellige
Kostennote an die Kanzlei zu begleichen. AZbox-Hersteller Smart
Innovations reagierte mit einer Umbenennung seines Betriebssystems in
AZtrino.

Quelle: digitalfernsehen.de