Die Medienbehörde KommAustria hat nach dreimonatiger Prüfung geurteilt, dass die vom ORF-Stiftungsrat beschlossene Anhebung des Programmentgelts um rund sieben Prozent nicht gegen das ORF-Gesetz verstößt. Damit steht einer Gebührenerhöhung nichts mehr im Weg.
Gemäß EU-Recht hatte die KommAustria die Gebührenerhöhung kontrolliert. Dazu waren von der Behörde mehr als 1000 Seiten an Zahlen und Rechenwerk detailliert zu beurteilen, wie die KommAustria am Donnerstag mitteilte. Der ORF-Stiftungsrat hatte eine Erhöhung des monatlichen Radioentgeltes um 29 Cent und des Fernsehentgeltes um 77 Cent mit Wirkung zum 1. Juni 2012 festgelegt. In der Summe ergibt sich daraus für den Gebührenzahler ein monatliches Programmentgelt von netto 16,16 Euro.
Grundlage war ein entsprechender Antrag des ORF-Generaldirektors Alexander Wrabetz, welcher eine Finanzvorschau und den sich daraus ergebenden Finanzbedarf des ORF für die Jahre 2012 bis 2016 enthielt. Diese Berechnungen wurden von der KommAustria daraufhin geprüft, ob der Finanzplan entsprechend dem ORF-Gesetz auf eine "sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages" ausgerichtet ist und ob die zu Grunde gelegten Zahlen und Annahmen für die kommenden Geschäftsjahre plausibel erscheinen.
Michael Ogris, Vorsitzender der KommAustria, erläuterte weiter, dass vor allem das Gutachten der Wirtschaftsprüfer ein besonderes Gewicht in dem Verfahren hat. Die Wirtschaftsexperten stellen die ORF-Prüfungskommission dar. Diese sei an sich keine neue Einrichtung, aber erst mit der Zuständigkeit der KommAustria für die Rechtsaufsicht über den ORF seit dem Jahr 2010 werde sie nicht mehr vom ORF selbst bestellt, so Ogris weiter.
Gemäß dem abschließenden Urteil der Behörde stimme der ORF-Antrag grundsätzlich mit den gesetzlichen Vorgaben überein. Allerdings würden einige Annahmen zur Einnahmensituation in den kommenden Jahren, insbesondere aus Werbung, optimistisch erscheinen, so die KommAustria. Verschiedene Szenarien zur Standortfrage des Unternehmens habe der ORF in seinem Finanzplan ebenso berücksichtigt, wie die gesetzlich verordneten Sparauflagen, welche in den kommenden Jahren noch einer weiteren Konkretisierung bedürfen.
Die KommAustria sei zudem keineswegs eine Schatten-Geschäftsführerin des ORF, stellte Ogris klar. Er wehrte sich damit gegen Vorwürfe des Verbandes Österreichischer Privatsender (VÖP), welcher dem ORF vorwarf, bei der Prüfung ein selbstreferentielles Kontrollsystem einzusetzen. Einen Antrag auf Verfahrensbeteiligung der Privatsender lehnte die KommAustria jedoch ab, da es dafür keinerlei rechtliche Grundlage gäbe.
Mit dem Verfahren sei zu klären gewesen, ob Zahlen korrekt berechnet wurden und die Zukunftsvorhersagen auch im Vergleich zu den bisherigen Erfahrungen plausibel erscheinen, so Ogris. Sind diese Voraussetzungen gegeben, liege die Verantwortung für die einzelnen Maßnahmen und die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags beim ORF-Generaldirektor. Wie dies jeweils zu erreichen ist, ob durch weitere Einsparungen beim redaktionellen und technischen Personal oder eher im Verwaltungsapparat, habe nicht die KommAustria zu beurteilen, schließt Ogris ab.
Dem Gesetz folgend kann die Medienbehörde Beschlüsse des ORF-Stiftungsrats über neu berechnete Gebühren innerhalb von drei Monaten aufheben, sofern diese im Widerspruch zum ORF-Gesetz stehen. Einen positiven Bescheid zur Neufestsetzung des Programmentgelts hat die KommAustria jedoch nicht zu erlassen. Nach der Beurteilung des Beschlusses als gesetzeskonform lässt die Behörde daher die Aufhebungsfrist zum heutigen Donnerstag ungenutzt verstreichen.
Update 12.35 Uhr: In einer offiziellen Stellungnahme bekräftigte der kaufmännische Direktor des ORF, Richard Grasl, dass die Bestätigung der Finanzvorschau durch die Medienbehörde nun allen Zweiflern zeige, "dass der angekündigte Sparkurs, der diesem Konzept zugrunde liegt, ernst zu nehmen und umzusetzen ist. Diese Schritte müssen nun rasch angegangen werden."
Quelle: digitalfernsehen.de
Gemäß EU-Recht hatte die KommAustria die Gebührenerhöhung kontrolliert. Dazu waren von der Behörde mehr als 1000 Seiten an Zahlen und Rechenwerk detailliert zu beurteilen, wie die KommAustria am Donnerstag mitteilte. Der ORF-Stiftungsrat hatte eine Erhöhung des monatlichen Radioentgeltes um 29 Cent und des Fernsehentgeltes um 77 Cent mit Wirkung zum 1. Juni 2012 festgelegt. In der Summe ergibt sich daraus für den Gebührenzahler ein monatliches Programmentgelt von netto 16,16 Euro.
Grundlage war ein entsprechender Antrag des ORF-Generaldirektors Alexander Wrabetz, welcher eine Finanzvorschau und den sich daraus ergebenden Finanzbedarf des ORF für die Jahre 2012 bis 2016 enthielt. Diese Berechnungen wurden von der KommAustria daraufhin geprüft, ob der Finanzplan entsprechend dem ORF-Gesetz auf eine "sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages" ausgerichtet ist und ob die zu Grunde gelegten Zahlen und Annahmen für die kommenden Geschäftsjahre plausibel erscheinen.
Michael Ogris, Vorsitzender der KommAustria, erläuterte weiter, dass vor allem das Gutachten der Wirtschaftsprüfer ein besonderes Gewicht in dem Verfahren hat. Die Wirtschaftsexperten stellen die ORF-Prüfungskommission dar. Diese sei an sich keine neue Einrichtung, aber erst mit der Zuständigkeit der KommAustria für die Rechtsaufsicht über den ORF seit dem Jahr 2010 werde sie nicht mehr vom ORF selbst bestellt, so Ogris weiter.
Gemäß dem abschließenden Urteil der Behörde stimme der ORF-Antrag grundsätzlich mit den gesetzlichen Vorgaben überein. Allerdings würden einige Annahmen zur Einnahmensituation in den kommenden Jahren, insbesondere aus Werbung, optimistisch erscheinen, so die KommAustria. Verschiedene Szenarien zur Standortfrage des Unternehmens habe der ORF in seinem Finanzplan ebenso berücksichtigt, wie die gesetzlich verordneten Sparauflagen, welche in den kommenden Jahren noch einer weiteren Konkretisierung bedürfen.
Die KommAustria sei zudem keineswegs eine Schatten-Geschäftsführerin des ORF, stellte Ogris klar. Er wehrte sich damit gegen Vorwürfe des Verbandes Österreichischer Privatsender (VÖP), welcher dem ORF vorwarf, bei der Prüfung ein selbstreferentielles Kontrollsystem einzusetzen. Einen Antrag auf Verfahrensbeteiligung der Privatsender lehnte die KommAustria jedoch ab, da es dafür keinerlei rechtliche Grundlage gäbe.
Mit dem Verfahren sei zu klären gewesen, ob Zahlen korrekt berechnet wurden und die Zukunftsvorhersagen auch im Vergleich zu den bisherigen Erfahrungen plausibel erscheinen, so Ogris. Sind diese Voraussetzungen gegeben, liege die Verantwortung für die einzelnen Maßnahmen und die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags beim ORF-Generaldirektor. Wie dies jeweils zu erreichen ist, ob durch weitere Einsparungen beim redaktionellen und technischen Personal oder eher im Verwaltungsapparat, habe nicht die KommAustria zu beurteilen, schließt Ogris ab.
Dem Gesetz folgend kann die Medienbehörde Beschlüsse des ORF-Stiftungsrats über neu berechnete Gebühren innerhalb von drei Monaten aufheben, sofern diese im Widerspruch zum ORF-Gesetz stehen. Einen positiven Bescheid zur Neufestsetzung des Programmentgelts hat die KommAustria jedoch nicht zu erlassen. Nach der Beurteilung des Beschlusses als gesetzeskonform lässt die Behörde daher die Aufhebungsfrist zum heutigen Donnerstag ungenutzt verstreichen.
Update 12.35 Uhr: In einer offiziellen Stellungnahme bekräftigte der kaufmännische Direktor des ORF, Richard Grasl, dass die Bestätigung der Finanzvorschau durch die Medienbehörde nun allen Zweiflern zeige, "dass der angekündigte Sparkurs, der diesem Konzept zugrunde liegt, ernst zu nehmen und umzusetzen ist. Diese Schritte müssen nun rasch angegangen werden."
Quelle: digitalfernsehen.de