Die Abmahn-Abzocke bei verbotenem Herunterladen von Software, Videos oder Musik im Internet soll massiv eingedämmt werden. Für die erste Abmahnung bei derartigen Verletzungen des Urheberrechts durch Privatpersonen dürften künftig nur noch weniger als 100 Euro verlangt werden. Dies teilte das Justizministerium am Freitag in Berlin mit. Abmahnungen dürften kein eigenständiges Geschäftsmodell werden, ergänzte ein Sprecher des Verbraucherministeriums.

Grundsätzlich unterstütze sein Ministerium den Gesetzentwurf des Verbraucherministeriums, der zur Zeit in der Ressortabstimmung sei, sagte der Sprecher weiter. Die Bundesregierung präzisiert mit dieser Neuregelung die bestehende Rechtsprechung. Auch bisher waren für die Erstabmahnung maximal 100 Euro veranschlagt. Das Gesetz funktionierte dem Vernehmen nach aber nicht, weil es zu viel Interpretationsmöglichkeiten ließ.

Nach Angaben der Bundesregierung sind 2010 insgesamt 575.000 Fälle überhöhter Abmahngebühren wegen Verletzung des Urheberrechtes im Internet registriert worden. Gesamtvolumen: mehr als 412 Millionen Euro. Nach Darstellung der Verbraucherzentralen gingen diese Fälle 2011 um deutlich über die Hälfte auf knapp 220.000 zurück.

Der Sprecher des Verbraucherministeriums betonte jedoch auch, der Schutz geistigen Eigentums sei in einer Wissensgesellschaft unabdingbar. Deshalb seien Rechte und Interessen sowohl von Künstlern als auch von Nutzern angemessen zu berücksichtigen. Aber: Bei der Bekämpfung von Verstößen gegen Urheberrechte besonders im Zusammenhang mit Tauschbörsen sei es zu einer Pervertierung des Durchsetzungssystems Abmahnung gekommen, die teilweise unberechtigt oder teilweise überhöht gewesen seien.

In der schwarz-gelben Koalition gibt es Unzufriedenheit mit dem bisherigen Gesetzentwurf. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) forderte dessen grundlegende Überarbeitung. In der Frankfurter Rundschau bemängelte er: "Es bleibt komplett unbeachtet, dass das geistige Eigentum im Internet mit den Füßen getreten wird." Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) stellte sich jedoch hinter die Pläne des Justizministeriums. "Für mich steht hier der Kampf gegen Abzocke im Vordergrund."

Die Deckelung von Abmahngebühren sei Bestandteil eines umfassenden Verbraucherschutzpakets, das auch Regelungen gegen unseriöse Inkasso-Unternehmen und unzulässige Telefonwerbung beinhalte. Das Bußgeld soll bei unerlaubter Telefonwerbung von 50.000 auf 300.000 Euro angehoben werden. Gewinnspielverträge sollen nicht mehr am Telefon geschlossen werden können.

Quelle: heise.de