Kermit hat im Programm von ProSieben schamlos Schleichwerbung für den Kinostart des "Muppets"-Films gemacht. Das brachte dem Sender nun einen Rüffel ein. Und Sky verstieß einmal mehr planmäßig gegen das Verbot für Glücksspielwerbung.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat bei ihrer jüngsten Sitzung in Leipzig eine Beanstandung gegen ProSieben ausgesprochen. Stein des Anstoßes war ein Frosch: Im Rahmen des sogenannten "Disney Days" des Sender präsentierte Kermit im November vergangenen Jahres das Abendprogramm des Senders. Sowohl in der An- als auch der Abmoderation habe dieser dabei "deutlich und in werblicher Art auf den Kinostart des Films 'Die Muppets' hingewiesen", so die ZAK. Weil ProSieben die Moderationen nicht deutlich als Werbung ausgewiesen hatte, sah die ZAK einen Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht. ProSieben hat diesen auch bereits eingeräumt.
Und dann gab es auch mal wieder den regelmäßigen Rüffel für Verstöße gegen das Werbeverbot für Glücksspiele. Stein des Anstoßes ist regelmäßig, dass im Umfeld von Sport-Übertragungen für Sportwettenanbieter geworben wird. Das bemängelt die ZAK in schöner Regelmäßigkeit, ob bei Sat.1, Sport1 oder Sky. Nun war mal wieder Sky an der Reihe. Konkret geht es diesmal um Werbung für bwin, die laut ZAK einen Rechtsverstoß darstellt. Die ZAK hat daher die weitere Ausstrahlung von allen Fernsehwerbeformen für bwin untersagt und "den Sofortvollzug dieser Aufsichtsmaßnahme angeordnet".
Hintergrund für den massenhaften Verstoß gegen dieses Verbot: Die Sender berufen sich auf die EuGH-Rechtsprechung zum deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag und argumentieren, dass das darin formulierte Werbeverbot nicht angewendet werden könne. Die ZAK argumentiert jedoch, dass diese Rechtsprechung auf das Werbeverbot im geltenden Glücksspielstaatsvertrag keine direkte Auswirkung habe. Mehrere Gerichte, darunter das Bundesverwaltungsgericht, hätten diese Auffassung bestätigt. "Das Werbeverbot für Glücksspiel ist geltendes Recht. Wir erwarten von den Programmveranstaltern, dass sie sich daran halten, und werden entschlossen gegen Rechtsverstöße vorgehen", sagte der ZAK-Vorsitzende Thomas Fuchs. Wie zahnlos die die Medienhüter in dieser Frage trotz aller Entschlossenheit sind, zeigen die weiter anhaltende reihenweisen Verstöße gegen diese Regel, ohne dass sie ernsthafte Konsequenzen nach sich zögen.
Quelle: dwdl.de
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat bei ihrer jüngsten Sitzung in Leipzig eine Beanstandung gegen ProSieben ausgesprochen. Stein des Anstoßes war ein Frosch: Im Rahmen des sogenannten "Disney Days" des Sender präsentierte Kermit im November vergangenen Jahres das Abendprogramm des Senders. Sowohl in der An- als auch der Abmoderation habe dieser dabei "deutlich und in werblicher Art auf den Kinostart des Films 'Die Muppets' hingewiesen", so die ZAK. Weil ProSieben die Moderationen nicht deutlich als Werbung ausgewiesen hatte, sah die ZAK einen Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht. ProSieben hat diesen auch bereits eingeräumt.
Und dann gab es auch mal wieder den regelmäßigen Rüffel für Verstöße gegen das Werbeverbot für Glücksspiele. Stein des Anstoßes ist regelmäßig, dass im Umfeld von Sport-Übertragungen für Sportwettenanbieter geworben wird. Das bemängelt die ZAK in schöner Regelmäßigkeit, ob bei Sat.1, Sport1 oder Sky. Nun war mal wieder Sky an der Reihe. Konkret geht es diesmal um Werbung für bwin, die laut ZAK einen Rechtsverstoß darstellt. Die ZAK hat daher die weitere Ausstrahlung von allen Fernsehwerbeformen für bwin untersagt und "den Sofortvollzug dieser Aufsichtsmaßnahme angeordnet".
Hintergrund für den massenhaften Verstoß gegen dieses Verbot: Die Sender berufen sich auf die EuGH-Rechtsprechung zum deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag und argumentieren, dass das darin formulierte Werbeverbot nicht angewendet werden könne. Die ZAK argumentiert jedoch, dass diese Rechtsprechung auf das Werbeverbot im geltenden Glücksspielstaatsvertrag keine direkte Auswirkung habe. Mehrere Gerichte, darunter das Bundesverwaltungsgericht, hätten diese Auffassung bestätigt. "Das Werbeverbot für Glücksspiel ist geltendes Recht. Wir erwarten von den Programmveranstaltern, dass sie sich daran halten, und werden entschlossen gegen Rechtsverstöße vorgehen", sagte der ZAK-Vorsitzende Thomas Fuchs. Wie zahnlos die die Medienhüter in dieser Frage trotz aller Entschlossenheit sind, zeigen die weiter anhaltende reihenweisen Verstöße gegen diese Regel, ohne dass sie ernsthafte Konsequenzen nach sich zögen.
Quelle: dwdl.de