Im Fall des illegalen Filmportals Kino.to hat das Landgericht Leipzig den Betreiber der Plattform zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zuvor hatte der 39-Jährige ein Geständnis abgelegt.
Bereits Anfang Juni hatte der Mann vor dem Landgericht Leipzigein umfangreiches Geständnis abgelegt und sich zu den massenhaften Urheberrechtsverletzungen auf dem Videoportal bekannt. Damals hatte der nunmehr Verurteile über seinen Anwalt mitteilten lassen, dass er die Straftaten "außerordentlich" bedauere. Das Geständnis war Teil eines Deals den die Wirtschaftsstrafkammer angeregt hatte, um das Verfahren zügig zum Abschluss bringen zu können.
Über Kino.to, das bis zu seiner Sperrung durch die Behörden größte deutsche Streaming-Portal, waren rund 135 000 raubkopierte Filme, Serien und Dokus erreichbar. Der Leipziger Fußbodenleger hatte das konspirative Projekt 2008 gestartet. Fünf Mitstreiter wurden bereits verurteilt. Schon in den Jahren vor der Gründung von Kino.to war ihm laut seinem Geständnis aufgegangen, dass man im Internet sehr viel Geld verdienen könne. Er sei den "Verlockungen erlegen"
Quelle: digitalfernsehen.de
Bereits Anfang Juni hatte der Mann vor dem Landgericht Leipzigein umfangreiches Geständnis abgelegt und sich zu den massenhaften Urheberrechtsverletzungen auf dem Videoportal bekannt. Damals hatte der nunmehr Verurteile über seinen Anwalt mitteilten lassen, dass er die Straftaten "außerordentlich" bedauere. Das Geständnis war Teil eines Deals den die Wirtschaftsstrafkammer angeregt hatte, um das Verfahren zügig zum Abschluss bringen zu können.
Über Kino.to, das bis zu seiner Sperrung durch die Behörden größte deutsche Streaming-Portal, waren rund 135 000 raubkopierte Filme, Serien und Dokus erreichbar. Der Leipziger Fußbodenleger hatte das konspirative Projekt 2008 gestartet. Fünf Mitstreiter wurden bereits verurteilt. Schon in den Jahren vor der Gründung von Kino.to war ihm laut seinem Geständnis aufgegangen, dass man im Internet sehr viel Geld verdienen könne. Er sei den "Verlockungen erlegen"
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