In Prozess um einen großangelegten Internet-Betrug mit einem Millionenschaden hat das Landgericht Augsburg den 23-Jährigen Anführer einer Bande zu sieben Jahren Haft verurteilt. Unter dem Decknamen Hansi habe der Mann aus Essen Bandenmitgliedern Aufträge erteilt und zu betrügerischen Zwecken Internet-Shops erstellen lassen, sagte der Vorsitzende Richter Rudolf Weigell laut dpa. Der Gesamtschaden liege bei mehr als einer Million Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer acht Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung sah keine Grundlage für einen Schuldspruch und stellte deshalb keinen Antrag.
Vor gut zwei Monaten begann der Prozess in Augsburg gegen vier Angeklagte. Sie richteten laut Anklage zu Betrugszwecken rund 190 Online-Shops ein. Über Jahre hatte die Bande gegen Vorkasse Waren wie Notebooks, Haushaltsgeräte, Werkzeug oder sogar Goldbarren im Wert von mehr als 1,1 Millionen Euro verkauft – ohne die Artikel jemals zu liefern. Es ging in dem Verfahren um rund 2050 Fälle.
Die Betrüger haben auch Bankkunden ihre Kontodaten samt Pin entlockt. In 117 Fällen sollen dabei insgesamt mehr als 200.000 Euro abgebucht worden sein. Die Anklage lautete unter anderem auf banden- und gewerbsmäßigen Betrug, Datenfälschung und Ausspähung von Daten. Um seriös zu erscheinen, ahmten die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft die Internetauftritte tatsächlich bestehender Onlineportale nach. Sie hätten auch unberechtigt geschützte Wort- und Bildmarken verwendet.
Auf die Spur der Bande brachte die Ermittler im September 2009 der Mitinhaber eines Elektro-Unternehmens im schwäbischen Nördlingen. Bei ihm waren mehrere Anfragen von frustrierten Käufern eingegangen, die auf einer Internetseite Waren bestellt und bezahlt, aber nicht bekommen hatten. Das Impressum der Seite verwies – leicht verändert – auf die Daten der Nördlinger Firma, die allerdings nach LKA-Angaben ahnungslos war.
In abgetrennten Verfahren waren drei Mitangeklagte bereits verurteilt worden. Ein 30-Jähriger aus Lüdenscheid wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte zugegeben, für erstellte Online-Shops rund 40.000 Euro und ein teures Auto bekommen zu haben. Ein 36-Jähriger aus Bergisch Gladbach bekam zwei Jahre Haft auf Bewährung. Auch er hatte zugegeben, Shops eingerichtet zu haben. Eine 30-Jährige aus Steinheim bei Paderborn erhielt eine anderthalbjährige Bewährungsstrafe. Sie habe Online-Shops gestaltet und Daten eingepflegt – obwohl ihr am Ende klar gewesen sei, dass gar keine Waren ausgeliefert würden, gestand sie.
[Update 21.08.2012 13:55]:
Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte lasse sich nur durch hohe Strafen beeindrucken, sagte der
Vorsitzende Richter Rudolf Weigell. Das Augsburger Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs sowie Computerbetrugs.
Der Hauptangeklagte schwieg während der 15 Verhandlungstage zu den Vorwürfen - nur einmal fuhr er einen Mitangeklagten an, dieser solle nicht so tun, als sei er nicht auch maßgeblich beteiligt gewesen. "Der Angeklagte handelte nach dem Prinzip 'Mir kann keiner was'", sagte Richter Weigell. Wer seiner Idee gefährlich zu werden drohte, den schüchterte der heute 23-Jährige nach Ansicht des Gerichts ein oder ließ Gewalt anwenden. Der Verurteilte kündigte Revision gegen das Urteil an.
Quelle: heise.de
Vor gut zwei Monaten begann der Prozess in Augsburg gegen vier Angeklagte. Sie richteten laut Anklage zu Betrugszwecken rund 190 Online-Shops ein. Über Jahre hatte die Bande gegen Vorkasse Waren wie Notebooks, Haushaltsgeräte, Werkzeug oder sogar Goldbarren im Wert von mehr als 1,1 Millionen Euro verkauft – ohne die Artikel jemals zu liefern. Es ging in dem Verfahren um rund 2050 Fälle.
Die Betrüger haben auch Bankkunden ihre Kontodaten samt Pin entlockt. In 117 Fällen sollen dabei insgesamt mehr als 200.000 Euro abgebucht worden sein. Die Anklage lautete unter anderem auf banden- und gewerbsmäßigen Betrug, Datenfälschung und Ausspähung von Daten. Um seriös zu erscheinen, ahmten die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft die Internetauftritte tatsächlich bestehender Onlineportale nach. Sie hätten auch unberechtigt geschützte Wort- und Bildmarken verwendet.
Auf die Spur der Bande brachte die Ermittler im September 2009 der Mitinhaber eines Elektro-Unternehmens im schwäbischen Nördlingen. Bei ihm waren mehrere Anfragen von frustrierten Käufern eingegangen, die auf einer Internetseite Waren bestellt und bezahlt, aber nicht bekommen hatten. Das Impressum der Seite verwies – leicht verändert – auf die Daten der Nördlinger Firma, die allerdings nach LKA-Angaben ahnungslos war.
In abgetrennten Verfahren waren drei Mitangeklagte bereits verurteilt worden. Ein 30-Jähriger aus Lüdenscheid wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte zugegeben, für erstellte Online-Shops rund 40.000 Euro und ein teures Auto bekommen zu haben. Ein 36-Jähriger aus Bergisch Gladbach bekam zwei Jahre Haft auf Bewährung. Auch er hatte zugegeben, Shops eingerichtet zu haben. Eine 30-Jährige aus Steinheim bei Paderborn erhielt eine anderthalbjährige Bewährungsstrafe. Sie habe Online-Shops gestaltet und Daten eingepflegt – obwohl ihr am Ende klar gewesen sei, dass gar keine Waren ausgeliefert würden, gestand sie.
[Update 21.08.2012 13:55]:
Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte lasse sich nur durch hohe Strafen beeindrucken, sagte der
Vorsitzende Richter Rudolf Weigell. Das Augsburger Landgericht verurteilte den Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs sowie Computerbetrugs.
Der Hauptangeklagte schwieg während der 15 Verhandlungstage zu den Vorwürfen - nur einmal fuhr er einen Mitangeklagten an, dieser solle nicht so tun, als sei er nicht auch maßgeblich beteiligt gewesen. "Der Angeklagte handelte nach dem Prinzip 'Mir kann keiner was'", sagte Richter Weigell. Wer seiner Idee gefährlich zu werden drohte, den schüchterte der heute 23-Jährige nach Ansicht des Gerichts ein oder ließ Gewalt anwenden. Der Verurteilte kündigte Revision gegen das Urteil an.
Quelle: heise.de