Das Landgericht München I hat in einem seit Ende 2008 anhängigen Verfahren dem japanischen Videospielhersteller Nintendo einen Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro zugesprochen. In dem Verfahren hatte Nintendo Japan den deutschen Betreiber eines Online-Shops verklagt, weil er diverse sogenannte Slot-1-Karten verkauft hatte, die den Kopierschutz der Taschenkonsole Nintendo DS umgehen und Kopien von DS-Spielen starten können.

Im selben Verfahren (AZ 21 O 22196/08) hatte das LG München bereits am 14. Oktober 2010 festgestellt, dass die besagten Karten den Kopierschutz der mobilen Spielkonsole in illegaler Weise umgehen und den Beklagten um Auskunft über die Anzahl der verkauften Slot-1-Karten ersucht. Das Urteil zur Höhe des Schadenersatzes erging nun am 20. Juni 2012. Der Web-Shop-Betreiber hat vom Zugang des Urteils an einen Monat Zeit, um Berufung vor dem Oberlandesgericht einzulegen, wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte. Erst wenn diese Frist ohne Reaktion verstreicht, wird das Urteil rechtskräftig.

Der Konsolenhersteller begrüßte das Urteil und seine abschreckende Wirkung für andere Shops, die mit ähnlichen Karten handeln: "Nintendo führt Prozesse wie den vor dem Münchner Landgericht nicht allein aus Eigeninteresse, sondern auch im Interesse der mehr als 1.400 Entwicklerfirmen, die auf den legalen Verkauf ihrer Videospiele angewiesen sind." Seit dem ersten Auftauchen der Slot-1-Karten habe Nintendo nach eigenen Angaben bereits 22 Gerichtsentscheidungen gegen den Import und den Verkauf solcher Karten erwirkt. "In allen Fällen bestätigten die Gerichte, dass diese Karten nach deutschem Recht illegal sind", stellt Nintendo fest. Gleichlautende Urteile seien auch in Belgien, Frankreich, Hongkong, Italien, Japan, Korea, den Niederlanden, Spanien, Taiwan und Großbritannien ergangen.

Quelle: heise.de