Ein deutscher Elektrofachhändler befindet sich derzeit im Fadenkreuz des Spiele- und Konsolen-Herstellers Nintendo. Der japanische Konzern geht gerichtlich gegen den Verkauf von so genannten Slot-1 Speicherkarten vor, mit der Begründung, diese würden eine Umgehung des Kopierschutz für die Konsole DS ermöglichen. Doch tatsächlich könnte es Nintendo um Lizenzgebühren gehen.

Mit seinem Urteil vom 20. Juni 2012 hatte das Landgericht München den Elektrofachhändler SR-Tronic zur Zahlung von 1 Million Euro Schadensersatz an den japanischen Spiele-Giganten Nintendo verurteilt. Nintendo hatte dem Händler vorgeworfen, in den Jahren 2008 und 2009 so genannte Slot-1 Karten verkauft zu haben, mit deren Hilfe sich der Kopierschutz der Spielkonsole Nintendo DS umgehen ließ.

SR-Tronic sieht sich jedoch zu Unrecht an den Pranger gestellt und hat am Montag bekannt gegeben, mit dem Fall vor dem Oberlandesgericht München in Berufung zu gehen. Nach Ansicht des Händlers seien die Slot-1 Karten nicht illegal, nur weil sie den Nutzern die Verwendung von Software und Spielen dritter Hersteller auf dem Nintendo DS erlauben. Gleiches würde zum Beispiel auch für CDs oder DVDs gelten, mit denen die Nutzung und Verbreitung rechtswidrig hergestellter Vervielfältigungen ebenfalls nicht ausgeschlossen werden könne.

Laut einer Pressemitteilung des Händlers gehe es Nintendo bei seinem Vorgehen nicht um die Verbreitung illegaler Software. Vielmehr würde der Konzern verhindern wollen, dass Dritte mit Hilfe der Karten auf der Spielkonsole lauffähige Programme entwickeln könnten, die nicht vom Hersteller lizenziert seien. Nintendo verdient über Lizenzzahlungen an jedem von Dritten für den Nintendo DS entwickelten Spiel mit.

Quelle: digitalfernsehen.de