„Das Angebot der Deutschen Telekom zum Kauf der Fußballrechte von der Deutschen Fußball-Liga (DFL) berührt wesentliche Grundfragen des Rundfunks in Deutschland“, betont in einer Stellungnahme der Direktor der Landesmedienanstalt des Saarlandes (LMS), Dr. Gerd Bauer.
Mit dem Erwerb dieser Inhalte würde der seinerzeit aus der Deutschen Post hervorgegangene Infrastrukturbetreiber ein wesentlicher Anbieter von Inhalten. Das widerspricht nach Auffassung der LMS dem medienpolitischen Grundsatz der Trennung der technischen Infrastruktur von den angebotenen Inhalten.
„Die Trennung von Netzbetrieb und Rundfunkinhalten soll dazu beitragen, die Meinungsvielfalt zu sichern und zu verhindern, dass derjenige, der wesentliche Teile der technischen Infrastruktur betreibt und dadurch auch kontrolliert, gleichzeitig für die Inhalte zuständig ist, die hierüber transportiert werden. Eine solche Zusammenballung von technischer, ökonomischer und publizistischer Macht stünde im Widerspruch zu einer bestmöglichen Sicherung von Meinungsvielfalt“, stellt LMS-Direktor Dr. Gerd Bauer fest. Rundfunkveranstalter ohne eigene Infrastruktur, wären dadurch von Anfang an strukturell benachteiligt.
„Die gutachterliche Feststellung von Prof. Franz Jürgen Säcker von der FU Berlin, wonach der deutsche Staat nach wie vor entscheidenden Einfluss auf die Deutsche Telekom besitze, weist zudem darauf hin, dass hier eine Gefahr für die im Rundfunkrecht besonders geforderte Staatsferne der Anbieter vorläge“, äußert Bauer mit Blick auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Aus gutem Grund könne die Deutsche Telekom also keine Zulassung als Rundfunkanbieter erwerben. Und die bisherige Lösung, wonach Constantin Medien die medienrechtliche Lizensierung für die Telekom halte, sei angesichts des Komplettpaketes an Übertragungsrechten, die die Telekom von der DFL erwerben wolle, nicht einfach übertragbar und müsse im Lichte der Abhängigkeiten von der Telekom neu geprüft werden. Auch derartige Umgehungsgeschäfte durch Produktionsaufträge an Dritte, die finanziell faktisch ausschließlich von der Telekom abhängen, sind aus Sicht der LMS unzulässig.
Ähnlich hatte sich auch der Telekommunikations- und Medienrechtsexperte Prof. Bernd Holznagel aus Münster geäußert, der von der Medienaufsicht eine neue Bewertung der Beherrschung der Constantin Medien durch die Telekom für den Fall erwartet, dass neben den bisherigen Internet-Übertragungsrechten die Telekom nun auch die Satellitenrechte erwerben würde.
Bauer sieht wie die Professoren Holznagel und Säcker langwierige Rechtstreitigkeiten voraus, wenn die DFL der Telekom auch die Satelliten-Live-Rechte oder gar alle „Broadcast-Rechte“ (Satellit, Kabel, Terrestrik) ab 2013 verkaufen sollte.
Quelle: satnews.de
Mit dem Erwerb dieser Inhalte würde der seinerzeit aus der Deutschen Post hervorgegangene Infrastrukturbetreiber ein wesentlicher Anbieter von Inhalten. Das widerspricht nach Auffassung der LMS dem medienpolitischen Grundsatz der Trennung der technischen Infrastruktur von den angebotenen Inhalten.
„Die Trennung von Netzbetrieb und Rundfunkinhalten soll dazu beitragen, die Meinungsvielfalt zu sichern und zu verhindern, dass derjenige, der wesentliche Teile der technischen Infrastruktur betreibt und dadurch auch kontrolliert, gleichzeitig für die Inhalte zuständig ist, die hierüber transportiert werden. Eine solche Zusammenballung von technischer, ökonomischer und publizistischer Macht stünde im Widerspruch zu einer bestmöglichen Sicherung von Meinungsvielfalt“, stellt LMS-Direktor Dr. Gerd Bauer fest. Rundfunkveranstalter ohne eigene Infrastruktur, wären dadurch von Anfang an strukturell benachteiligt.
„Die gutachterliche Feststellung von Prof. Franz Jürgen Säcker von der FU Berlin, wonach der deutsche Staat nach wie vor entscheidenden Einfluss auf die Deutsche Telekom besitze, weist zudem darauf hin, dass hier eine Gefahr für die im Rundfunkrecht besonders geforderte Staatsferne der Anbieter vorläge“, äußert Bauer mit Blick auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Aus gutem Grund könne die Deutsche Telekom also keine Zulassung als Rundfunkanbieter erwerben. Und die bisherige Lösung, wonach Constantin Medien die medienrechtliche Lizensierung für die Telekom halte, sei angesichts des Komplettpaketes an Übertragungsrechten, die die Telekom von der DFL erwerben wolle, nicht einfach übertragbar und müsse im Lichte der Abhängigkeiten von der Telekom neu geprüft werden. Auch derartige Umgehungsgeschäfte durch Produktionsaufträge an Dritte, die finanziell faktisch ausschließlich von der Telekom abhängen, sind aus Sicht der LMS unzulässig.
Ähnlich hatte sich auch der Telekommunikations- und Medienrechtsexperte Prof. Bernd Holznagel aus Münster geäußert, der von der Medienaufsicht eine neue Bewertung der Beherrschung der Constantin Medien durch die Telekom für den Fall erwartet, dass neben den bisherigen Internet-Übertragungsrechten die Telekom nun auch die Satellitenrechte erwerben würde.
Bauer sieht wie die Professoren Holznagel und Säcker langwierige Rechtstreitigkeiten voraus, wenn die DFL der Telekom auch die Satelliten-Live-Rechte oder gar alle „Broadcast-Rechte“ (Satellit, Kabel, Terrestrik) ab 2013 verkaufen sollte.
Quelle: satnews.de