In einem gestern veröffentlichten Telefon-Interview mit Torrentfreak nimmt Kim Schmitz alias Dotcom Stellung zu den Vorwürfen, die US-Behörden gegen ihn erheben. Er nennt die Punkte der Anklageschrift "Nonsens" und bezeichnet Megaupload als legalen Anbieter, der lediglich aus politischen Gründen geschlossen worden sei.
Kim Dotcom nimmt Stellung zu Vorwürfen Jpeg-1480E4002991BC45-20120318-im_35706640_original.large-4-3-800-349-0-3992-2731.jpg-501ef0629fceab29
Einer der Vorwürfe lautet, Dotcom selbst habe urheberrechtlich geschütztes Material auf Megaupload geladen, konkret werden zwei Titel von 50 Cent und einer von Louis Armstrong genannt. Der Megaupload-Gründer behauptet hingegen, er habe die Titel von 50 Cent legal heruntergeladen und lediglich für den Test eines neuen Features hochgeladen. Der Link zu den Musikdateien sei nicht für öffentliche Downloads verfügbar gewesen. Der Armstrong-Song sei ebenfalls legal erworben und über einen rein privaten Link an ihn gegangen, betont Dotcom.

Eine weitere Anschuldigung lautet, dass Megaupload es den Rechteinhabern erschwert habe, rechteverletzende Inhalte zu löschen. Als ein Beispiel wird der Konzern Warner genannt, der das gesetzte Limit von 5000 Löschungen pro Tag als zu klein moniert hätte. Megaupload hätte dem Unternehmen aber nicht mehr eingeräumt. Dotcom hält dem entgegen, dass er Warner wenige Tage nach der Anfrage 100.000 Löschungen pro Tag zugestanden habe. Die Klageschrift erwähne das jedoch nicht. Der Löschungsstatistik nach hat Warner insgesamt fast 2 Millionen Links entfernt – deutlich mehr als andere Medienkonzerne wie Disney (circa 130.000) oder Sony (rund 3000).

Angesichts des Vorwurfs, dass bei Megaupload nur der Link, nicht aber die rechteverletzenden Inhalte gelöscht werden könnten, berief sich Dotcom auf die "Safe Harbor"-Regelung im Digital Millennium Copyright Act (PDF-Datei). Ähnlich wie Google im Hotfile-Prozess argumentierte er, dass ein reiner Diensteanbieter nicht für illegale Handlungen der Nutzer haftbar zu machen sei. Außerdem verwies er darauf, dass Megaupload Kooperationsanfragen von mehreren Medienkonzernen erhalten habe – über einige davon wurde bereits auf Torrentfreak berichtet.

Dotcom und weitere Mitbetreiber von Megaupload waren auf Veranlassung des FBI im Januar 2012 verhaftet worden. Im Februar kam Schmitz auf Kaution frei und durfte – überwacht per elektronischer Fußfessel – in sein neuseeländisches Anwesen zurückkehren. Gegen ihn liegt ein Auslieferungsgesuch der USA vor, über das noch keine Entscheidung gefällt wurde. Insgesamt werden ihm Urheberrechtsverletzungen im Umfang von 500 Millionen US-Dollar (derzeit rund 377 Millionen Euro) zur Last gelegt.

Quelle: heise.de