Das Megaupload-Strafverfahren in den USA könnte scheitern, bevor es begonnen hat. Die US-Behörden möchten Megaupload-Gründer Kim Dotcom (ehemals Schmitz), sechs Partner beziehungsweise Mitarbeiter sowie zwei ihrer Unternehmen vor ein Strafgericht stellen. US-Richter Liam O'Grady hat nun in einem Nebenverfahren bezweifelt, dass es je zu diesem Strafprozess kommen wird. Dies berichtet der NewZealand Herald.
Demnach ist es fraglich, ob Dotcom und Co von ihrem derzeitigen Aufenthaltsort Neuseeland überhaupt an die USA ausgeliefert werden können. Das Abkommen zwischen den beiden Staaten sieht dies nur bei angelasteten Taten mit einem Strafrahmen ab fünf Jahren vor. Die Dotcom zur Last gelegten Urheberrechtsverletzungen sind in Neuseeland allerdings mit einer Höchststrafe von vier Jahren belegt. Daher versuchen die US-Behörden Kim Dotcom und seinen sechs Mitarbeitern die Bildung einer kriminellen Vereinigung nachzuweisen. Darauf stehen fünf Jahre Haft, was für eine Ausweisung ausreichend wäre.
Doch in dem Verfahren sind den Behörden offenbar mehrere Fehler unterlaufen, gibt O'Grady in seinem Kommentar zu bedenken. So sei Dotcoms Vermögen ohne die nötigen Papiere beschlagnahmt worden. Die entsprechende einstweilige Verfügung sei erst letzte Woche erlassen worden. Bislang fehlten dem Richter Informationen vom FBI, was denn mit den Daten auf den beschlagnahmten 1100 Servern geschehen solle. Derzeit würden Dotcoms Anwälte darüber verhandeln, dass Juwelen und andere beschlagnahmte Gegenstände von Kim Dotcoms Ehefrau zurückgegeben würden.
O'Grady führt das Nebenverfahren in dem entschieden werden soll, was mit den ehemals von Megaupload genutzten Servern und den darauf befindlichen Daten passieren soll. Vor gut einer Woche hat er den beteiligten Parteien zwei Wochen Zeit gegeben, eine Lösung zu finden. Im Zuge der Verhandlung soll herausgekommen sein, dass für ein Strafverfahren erforderliche Dokumente nie an Megaupload zugestellt wurden. Dotcoms Anwälte argumentieren, dass eine Strafverfolgung aus den USA nur gegen einzelne Personen, nicht aber gegen eine Firma möglich sei, weil Megaupload nicht im juristischen Zuständigkeitsbereich der USA registriert sei. Demgegenüber argumentiert die Gegenseite, Kim Dotcom würden 68 Prozent von Megaupload gehören, weshalb man ihn persönlich auch aus dem Ausland strafrechtlich verfolgen könne. Laut NZ Herald forderte Richter O'Grady weitere Untersuchungen in dem Fall und sagte: "Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob wir jemals einen Strafprozess in dieser Sache haben werden."
Quelle: heise.de
Demnach ist es fraglich, ob Dotcom und Co von ihrem derzeitigen Aufenthaltsort Neuseeland überhaupt an die USA ausgeliefert werden können. Das Abkommen zwischen den beiden Staaten sieht dies nur bei angelasteten Taten mit einem Strafrahmen ab fünf Jahren vor. Die Dotcom zur Last gelegten Urheberrechtsverletzungen sind in Neuseeland allerdings mit einer Höchststrafe von vier Jahren belegt. Daher versuchen die US-Behörden Kim Dotcom und seinen sechs Mitarbeitern die Bildung einer kriminellen Vereinigung nachzuweisen. Darauf stehen fünf Jahre Haft, was für eine Ausweisung ausreichend wäre.
Doch in dem Verfahren sind den Behörden offenbar mehrere Fehler unterlaufen, gibt O'Grady in seinem Kommentar zu bedenken. So sei Dotcoms Vermögen ohne die nötigen Papiere beschlagnahmt worden. Die entsprechende einstweilige Verfügung sei erst letzte Woche erlassen worden. Bislang fehlten dem Richter Informationen vom FBI, was denn mit den Daten auf den beschlagnahmten 1100 Servern geschehen solle. Derzeit würden Dotcoms Anwälte darüber verhandeln, dass Juwelen und andere beschlagnahmte Gegenstände von Kim Dotcoms Ehefrau zurückgegeben würden.
O'Grady führt das Nebenverfahren in dem entschieden werden soll, was mit den ehemals von Megaupload genutzten Servern und den darauf befindlichen Daten passieren soll. Vor gut einer Woche hat er den beteiligten Parteien zwei Wochen Zeit gegeben, eine Lösung zu finden. Im Zuge der Verhandlung soll herausgekommen sein, dass für ein Strafverfahren erforderliche Dokumente nie an Megaupload zugestellt wurden. Dotcoms Anwälte argumentieren, dass eine Strafverfolgung aus den USA nur gegen einzelne Personen, nicht aber gegen eine Firma möglich sei, weil Megaupload nicht im juristischen Zuständigkeitsbereich der USA registriert sei. Demgegenüber argumentiert die Gegenseite, Kim Dotcom würden 68 Prozent von Megaupload gehören, weshalb man ihn persönlich auch aus dem Ausland strafrechtlich verfolgen könne. Laut NZ Herald forderte Richter O'Grady weitere Untersuchungen in dem Fall und sagte: "Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob wir jemals einen Strafprozess in dieser Sache haben werden."
Quelle: heise.de