Nachdem Kabel Deutschland Ende August wegen der gekündigten Einspeiseverträge Klage gegen den Bayerischen Rundfunk eingereicht hat, sollte am morgigen Donnerstag (25. Oktober) eigentlich der Prozess vor dem Münchner Landgericht beginnen. Doch die Verhandlung wurde nun auf Ende Dezember vertagt.
Der Streit um die Kabel-Einspeisegebühren, die die Öffentlich-Rechtlichen ARD und ZDF ab kommenden Jahr nicht mehr zahlen wollen, sollte eigentlich am heutigen Donnerstag in die nächste Runde gehen - vor Gericht. Der bundesweite Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland hatte Ende August wegen der gekündigten Einspeiseverträge Klage gegen den Bayerischen Rundfunk - und mittlerweile auch gegen alle anderen Rundfunkanstalten der ARD sowie das ZDF - erhoben. Nun wurde der Prozess aber auf den 20. Dezember verschoben, wie Kabel-Deutschland-Sprecher Marco Gassen gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de bestätigte.
Eine Verlegung der Verhandlung sei ein regulärer Schritt, wenn eine der beteiligten Parteien einen entsprechenden Antrag stellt, so der Sprecher. Welche Seite diese Verschiebung beantragt hat, konnte er allerdings nicht sagen. Mit der Vertagung rückt der neue Prozesstermin sehr nah an den Stichtag des 31.12.2012, zu dem das ZDF und die ARD ihre aktuell noch bestehenden Verträge gekündigt haben. Ob angesichts der kurzen Zeitspanne und der sich darin befindenden Weihnachtsfeiertage noch mit einem Urteil zu rechnen ist, scheint fraglich.
Der Gebührenstreit zwischen den drei großen Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten war Ende Juni eskaliert, als ARD und ZDF ihre bis Ende 2012 laufenden Kabel-Verträge gekündigt haben. ZDF-Intendant Thomas Bellut bezeichnete die Einspeisegebühr als "historisch überholt" und fügte hinzu, dass man es nicht mehr rechtfertigen könne, "dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen."
Kabel Deutschland will dies aber nicht hinnehmen und sieht die Öffentlich-Rechtlichen durch ihren Grundversorgungsauftrag dazu verpflichtet, die Verbreitung ihrer Sender zu gewährleisten - und das gehe eben nur über einen Vertrag. Während sich ARD und ZDF auf die Must-Carry-Regel berufen, hält Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein dagegen, dass die Kabelnetzbetreiber zwar laut Rundfunkstaatsvertrag dazu verpflichtet seien, die Programme zu verbreiten, aber eben nicht kostenlos. Der ebenfalls von der Kündigung betroffene Kabelanbieter Unitymedia Kabel BW will dagegen weiter auf Gespräche setzen.
Quelle: digitalfernsehen.de
Der Streit um die Kabel-Einspeisegebühren, die die Öffentlich-Rechtlichen ARD und ZDF ab kommenden Jahr nicht mehr zahlen wollen, sollte eigentlich am heutigen Donnerstag in die nächste Runde gehen - vor Gericht. Der bundesweite Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland hatte Ende August wegen der gekündigten Einspeiseverträge Klage gegen den Bayerischen Rundfunk - und mittlerweile auch gegen alle anderen Rundfunkanstalten der ARD sowie das ZDF - erhoben. Nun wurde der Prozess aber auf den 20. Dezember verschoben, wie Kabel-Deutschland-Sprecher Marco Gassen gegenüber DIGITALFERNSEHEN.de bestätigte.
Eine Verlegung der Verhandlung sei ein regulärer Schritt, wenn eine der beteiligten Parteien einen entsprechenden Antrag stellt, so der Sprecher. Welche Seite diese Verschiebung beantragt hat, konnte er allerdings nicht sagen. Mit der Vertagung rückt der neue Prozesstermin sehr nah an den Stichtag des 31.12.2012, zu dem das ZDF und die ARD ihre aktuell noch bestehenden Verträge gekündigt haben. Ob angesichts der kurzen Zeitspanne und der sich darin befindenden Weihnachtsfeiertage noch mit einem Urteil zu rechnen ist, scheint fraglich.
Der Gebührenstreit zwischen den drei großen Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten war Ende Juni eskaliert, als ARD und ZDF ihre bis Ende 2012 laufenden Kabel-Verträge gekündigt haben. ZDF-Intendant Thomas Bellut bezeichnete die Einspeisegebühr als "historisch überholt" und fügte hinzu, dass man es nicht mehr rechtfertigen könne, "dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen."
Kabel Deutschland will dies aber nicht hinnehmen und sieht die Öffentlich-Rechtlichen durch ihren Grundversorgungsauftrag dazu verpflichtet, die Verbreitung ihrer Sender zu gewährleisten - und das gehe eben nur über einen Vertrag. Während sich ARD und ZDF auf die Must-Carry-Regel berufen, hält Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein dagegen, dass die Kabelnetzbetreiber zwar laut Rundfunkstaatsvertrag dazu verpflichtet seien, die Programme zu verbreiten, aber eben nicht kostenlos. Der ebenfalls von der Kündigung betroffene Kabelanbieter Unitymedia Kabel BW will dagegen weiter auf Gespräche setzen.
Quelle: digitalfernsehen.de