Dieter Bohlen und Ernst August Prinz von Hannover haben die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung ihrer Menschenrechte verklagt. In beiden Fällen geht es um alte Werbeplakate für die Zigarettenmarke "Lucky Strike", von denen sie sich verunglimpft fühlen.

Deutsche Gerichte hatten ihre Klagen gegen diese Art der Werbung abgewiesen, daraufhin zogen beide - unabhängig voneinander - bereits 2009 vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, wie dieser auf Anfrage mitteilte. Der EGMR bestätigte einen Bericht der "Bild"-Zeitung, die am Freitag - einen Tag vor dem Finale von Bohlens RTL-Show "Deutschland sucht den Superstar" - damit als Aufmacher erschien.

Im Fall Bohlen spielte die Werbung auf sein Buch "Hinter den Kulissen" an, das nach Klagen mehrerer Prominenter mit geschwärzten Passagen erscheinen musste. "Ich verstehe doch Spaß", sagte der Musikproduzent der "Bild". "Aber der hört bei mir als Nichtraucher auf, wenn ein Tabakkonzern auf meine Kosten Werbung macht. Das finde ich nicht in Ordnung."

Die Sache ging laut "Bild" bereits durch mehrere Instanzen: Landgericht und Oberlandesgericht gaben demnach Bohlen recht, der Bundesgerichtshof hob diese Urteile jedoch auf, eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde abgewiesen. Also blieb Bohlen juristisch nur der Weg nach Straßburg, um dort Schadenersatz einzuklagen.

Ähnlich erging es dem Welfenprinzen Ernst August, der sich durch das Plakatmotiv - eine zerknüllte Zigarettenschachtel und die Sätze "War das Ernst? Oder August?" - laut "Bild" an den "sozialen Pranger" gestellt fühlte. Der EGMR hat bereits vor Monaten eine Bitte zur Stellungnahme an die Bundesregierung verschickt; ob diese bereits beantwortet wurde, war zunächst unbekannt.

Quelle: digitalfernsehen.de