Um Verbraucher davor zu schützen, ungewollt via Handy ein kostenpflichtiges Abo abzuschließen, gilt in Deutschland seit Mai die Drittanbietersperre: Mobilfunkanbieter müssen eine Sperre für Leistungen Dritter einrichten, wenn der Kunde das will. Nicht alle Verbraucher profitieren davon. So hat der Netzbetreiber E-Plus nach eigener Aussage es bis heute nicht geschafft, die Sperrfunktion in seiner Abrechnungssoftware umzusetzen.
Da das bei Verbrauchern zu Schäden führen kann, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Unternehmen E-Plus abgemahnt, bis zum 10. August eine Sperrung zu ermöglichen, und die Bundesnetzagentur um Unterstützung gebeten.
Die Drittanbietersperre ist Teil des novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG), das am 10. Mai 2012 in Kraft trat. Mit der Änderung reagierte der Gesetzgeber auf die immer wiederkehrenden Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mobilfunkanbietern, die Leistungen von Dritten über die Handyrechnung abgebucht hatten. Bei solchen Leistungen kann es sich beispielsweise um Gewinnspiele oder Abonnements für Klingeltöne handeln. Oftmals war den Verbrauchern nicht bewusst, dass sie ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen hatten – das böse Erwachen kam mit der Rechnung des Mobilfunkanbieters.
Nach der neuen Regelung können Verbraucher ihren Mobilfunkanschluss für die Abrechnung solcher Leistungen kostenfrei sperren lassen. Der vzbv hatte sich dafür eingesetzt, die Drittanbietersperre in der TKG-Novelle zu verankern, nachdem zuvor nur einzelne Anbieter den Service ihren Kunden zur Verfügung gestellt hatten. „Alle Verbraucher haben ein Recht auf Schutz vor Abo-Fallen“, sagt Cornelia Tausch, Fachbereichsleiterin Wirtschaft und Internationales beim vzbv. „Wenn ein Mobilfunkanbieter die Einrichtung einer Drittanbietersperre immer noch nicht anbietet, sollten Kunden sie bei ihm einfordern.“
Quelle: satnews.de
Da das bei Verbrauchern zu Schäden führen kann, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Unternehmen E-Plus abgemahnt, bis zum 10. August eine Sperrung zu ermöglichen, und die Bundesnetzagentur um Unterstützung gebeten.
Die Drittanbietersperre ist Teil des novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG), das am 10. Mai 2012 in Kraft trat. Mit der Änderung reagierte der Gesetzgeber auf die immer wiederkehrenden Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mobilfunkanbietern, die Leistungen von Dritten über die Handyrechnung abgebucht hatten. Bei solchen Leistungen kann es sich beispielsweise um Gewinnspiele oder Abonnements für Klingeltöne handeln. Oftmals war den Verbrauchern nicht bewusst, dass sie ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen hatten – das böse Erwachen kam mit der Rechnung des Mobilfunkanbieters.
Nach der neuen Regelung können Verbraucher ihren Mobilfunkanschluss für die Abrechnung solcher Leistungen kostenfrei sperren lassen. Der vzbv hatte sich dafür eingesetzt, die Drittanbietersperre in der TKG-Novelle zu verankern, nachdem zuvor nur einzelne Anbieter den Service ihren Kunden zur Verfügung gestellt hatten. „Alle Verbraucher haben ein Recht auf Schutz vor Abo-Fallen“, sagt Cornelia Tausch, Fachbereichsleiterin Wirtschaft und Internationales beim vzbv. „Wenn ein Mobilfunkanbieter die Einrichtung einer Drittanbietersperre immer noch nicht anbietet, sollten Kunden sie bei ihm einfordern.“
Quelle: satnews.de