Mit dem neuen Rundfunkbeitrag, der am 1. Januar 2013 in Kraft tritt, werden künftig alle deutschen Haushalte zur Kasse gebeten. Schwarzseher, die bisher keine GEZ gezahlt haben, müssen mit der Umstellung aber keine Rückforderungen fürchten.
In Sachen Rundfunkfinanzierung wird zum kommenden Jahr vieles anders, denn mit der Reform wird die bisherige geräteabhängige Gebühr durch eine pauschale Haushaltsabgabe ersetzt. Davon werden ab dem 1. Januar 2013 sicherlich auch eine Vielzahl von Schwarzsehern betroffen sein, die bisher keine Rundfunkgebühren bezahlt haben. Rückforderungen müssten diese mit der Umstellung aber nicht fürchten, wie SWR-Justiziar Hermann Eicher betonte.
Denn der neue Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio wird "bei neuen Forderungen nur bis zum 1. Januar 2013" zurückgehen, zitierte "Der Westen" Eicher am Montag auf seinem Online-Portal. Daher haben bisherige Schwarzseher von dem einmaligen Abgleich der GEZ-Daten mit dem aktuellen Datenbestand der deutschen Einwohnermeldeämter nichts zu befürchten.
Da der neue Beitragsservice keine Datenbank mit den Wohnverhältnissen der deutschen Bürger anlegen darf, ist er darauf angewiesen, dass die Deutschen selbst auf die Umstellung der Rundfunkfinanzierung reagieren. So seien vor allem Wohngemeinschaften aufgefordert aktiv zu werden, um etwaige Doppelbeiträge zu vermeiden. Von den Vermietern wird die heutige GEZ erst einmal keine Informationen darüber einfordern, wer mit wem in den entsprechenden Räumen zusammenwohnt, sagte Eicher weiter. Daher sei es um so wichtiger, dass die Bürger selbst ihrer Anmelde- und Beitragspflicht nachkommen. Eile gebe es dabei aber nicht. Noch bis Ende 2014 haben Betroffene die Möglichkeit, unnötig bezahlte Beiträge zurückzufordern.
Quelle: digitalfernsehen.de
In Sachen Rundfunkfinanzierung wird zum kommenden Jahr vieles anders, denn mit der Reform wird die bisherige geräteabhängige Gebühr durch eine pauschale Haushaltsabgabe ersetzt. Davon werden ab dem 1. Januar 2013 sicherlich auch eine Vielzahl von Schwarzsehern betroffen sein, die bisher keine Rundfunkgebühren bezahlt haben. Rückforderungen müssten diese mit der Umstellung aber nicht fürchten, wie SWR-Justiziar Hermann Eicher betonte.
Denn der neue Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio wird "bei neuen Forderungen nur bis zum 1. Januar 2013" zurückgehen, zitierte "Der Westen" Eicher am Montag auf seinem Online-Portal. Daher haben bisherige Schwarzseher von dem einmaligen Abgleich der GEZ-Daten mit dem aktuellen Datenbestand der deutschen Einwohnermeldeämter nichts zu befürchten.
Da der neue Beitragsservice keine Datenbank mit den Wohnverhältnissen der deutschen Bürger anlegen darf, ist er darauf angewiesen, dass die Deutschen selbst auf die Umstellung der Rundfunkfinanzierung reagieren. So seien vor allem Wohngemeinschaften aufgefordert aktiv zu werden, um etwaige Doppelbeiträge zu vermeiden. Von den Vermietern wird die heutige GEZ erst einmal keine Informationen darüber einfordern, wer mit wem in den entsprechenden Räumen zusammenwohnt, sagte Eicher weiter. Daher sei es um so wichtiger, dass die Bürger selbst ihrer Anmelde- und Beitragspflicht nachkommen. Eile gebe es dabei aber nicht. Noch bis Ende 2014 haben Betroffene die Möglichkeit, unnötig bezahlte Beiträge zurückzufordern.
Quelle: digitalfernsehen.de