Das Bundesverfassungsgericht verlangt mehr Rechtssicherheit für die Inhaber von Internetanschlüssen in Fällen von illegalem Filesharing. Die Frage, wann der Anschlussinhaber für andere Nutzer hafte, sei nicht abschließend geklärt, so das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.
Deshalb könne es willkürlich sein, wenn ein Gericht in dieser Frage die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) verweigere (1 BvR 2365/11). Damit hatte die Beschwerde eines Polizeibeamten Erfolg. Der volljährige Sohn seiner Lebensgefährtin hatte über den gemeinsam genutzten Anschluss Musikdateien angeboten. Der Beamte war auf Ersatz der Anwaltskosten für die Abmahnung verurteilt worden. Das Oberlandesgericht hatte die Revision zum BGH nicht zugelassen.
Die Verfassungsrichter hoben die Entscheidung auf und verwiesen die Sache zurück. Die Nichtzulassung der Revision verletze das im Grundgesetz garantierte Recht auf den gesetzlichen Richter, da die Frage der Haftung in solchen Fällen noch nicht höchstrichterlich entschieden sei.
Quelle: digitalfernsehen.de
Deshalb könne es willkürlich sein, wenn ein Gericht in dieser Frage die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) verweigere (1 BvR 2365/11). Damit hatte die Beschwerde eines Polizeibeamten Erfolg. Der volljährige Sohn seiner Lebensgefährtin hatte über den gemeinsam genutzten Anschluss Musikdateien angeboten. Der Beamte war auf Ersatz der Anwaltskosten für die Abmahnung verurteilt worden. Das Oberlandesgericht hatte die Revision zum BGH nicht zugelassen.
Die Verfassungsrichter hoben die Entscheidung auf und verwiesen die Sache zurück. Die Nichtzulassung der Revision verletze das im Grundgesetz garantierte Recht auf den gesetzlichen Richter, da die Frage der Haftung in solchen Fällen noch nicht höchstrichterlich entschieden sei.
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